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Vermögensschaden-Haftpflicht

Versicherungsschutz für Vermögensschaden-Risiken

Gewerbetreibende und Freiberufler beraten ihre Kunden auf eigenes Risiko. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der R+V bietet Schutz vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler (z.B. fehlerhafter Beratung)

Der Versicherungsschutz ist speziell ausgerichtet auf Dienstleistungsbranchen.

+++! NEU !+++ 

Ab dem 01.01.2023 gilt eine neue Versicherungspflicht für berufliche Betreuer.
Hier finden Sie die Beitrags- und Risikoinformationen und sowie einen Überblick zur Versicherungspflicht für berufliche Betreuer.

Produkt-Highlights

  • Offene Deckung (keine abschließende Tätigkeitsbeschreibung)
  • Eigene Reputationsschäden: Kosten für Gegendarstellung und PR-Berater
  • Minimiertes Veränderungsrisiko durch Vorsorgeversicherung
  • Spezialkonzepte für Freiberufler und Gewerbetreibende (Pflichtversicherung)

 

Auszeichnungen

 

 

Leistungsübersicht

Die Vermögensschaden-Haftpflicht überprüft Forderungen, übernimmt die Erstattung von berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen.

Spezialkonzepte

Für Berufsgruppen mit gesetzlicher Versicherungspflicht bieten wir Spezialkonzepte an:
 
Allgemein
  • Privat- und öffentliche-rechtliche Haftpflichtansprüche
  • Abwehrschutz auch im Rahmen des Selbstbehalts, kein Gebührenselbstbehalt
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist, Übernahme der Nachhaftung bei Vorversicherungen
  • Immaterielle Schäden/Schmerzensgeld bei Datenschutzverletzungen und Freiheitsentzug
  • Eigene Reputationsschäden: Kosten für Gegendarstellung und PR-Berater
  • Vorsorge-Versicherung
Deckung für Kanzlei und
Berufsträger aus einer Hand
für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Persönliche berufliche Mandate außerhalb der Berufsausübungsgesellschaft
  • Inanspruchnahme des berufsfremden Gesellschafters (Partizipationsmodell)
  • Fehlverfügung über Anderkonto
  • Keine produktspezifischen Ausschlüsse
  • Optionale und kostengünstige Zusatzbausteine für Tätigkeiten, die einer weiteren Versicherungspflicht unterliegen (Zweitberuf)
Für berufliche Betreuer
  • Fehlverfügungen über das Anlagekonto
  • Kaufmännische Tätigkeiten bei Fortführung eines Betriebs
  • Keine Einschränkung bei Abschluss, Erfüllung oder Beendigung von Versicherungsverträgen
  • Keine Einschränkung bei der Vermögensverwaltung
  • Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme: Verzicht auf Leistungskürzung
Für Wohnimmobilienverwalter
  • Keine Kürzung der Versicherungsleistung, wenn der Verwalter selbst Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen ist (keine Verflechtungsklausel)
  • Keine Einschränkung bei Abschluss, Erfüllung oder Beendigung  von Versicherungsverträgen
  • Keine produktspezifischen Ausschlüsse
  • Optionaler Zusatzbaustein für weitere Dienstleistungen rund um die Immobilie mit eigener Versicherungssumme

 

Weiteres Konzept ohne Versicherungspflicht:

Ärzteregress-Versicherung

Die Ärtzeregress-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Regresse, welche aus einer Wirtschaftlichkeitsprüfung resultieren. Konkret sind Kunden in folgenden Fällen geschützt:

  • bei unwirtschaftlicher Verordnungsweise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • bei unwirtschaftlicher Veranlassung von Sach-, Labor- und Röntgenleistungen, sowie ähnlichen Leistungen durch Dritte (wobei z.B. der Partner in einer Gemeinschaftspraxis nicht Dritter ist)
  • bei unwirtschaftlicher Auftragsüberweisung zur Diagnostik und Therapie
  • bei fehlerhafter Berechnung des Datums der Niederkunft einer werdenden Mutter.

 

Zielgruppe

Dienstleister und freie Berufe, siehe Branchenübersicht

Für Wirtschaftsprüfer sowie Rechtsanwälte und Steuerberater, die mit Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, erstellen wir ein Individualkonzept. Zur Angebotsanforderung können Sie dieses Formular verwenden: Angebotsanforderung für Wirtschaftsprüfer

Schaden-Beispiele

  • Der Mitarbeiter eines Hotels berechnet versehentlich 1 statt 4 Übernachtungen. Dies fällt erst nach der Abreise des Gastes auf. Die Möglichkeit einer Nacherhebung gibt es nicht mehr.
  • Ein Finanzdienstleister versäumt es, den Kunden über die Möglichkeit des Verlustes einer Einlage (insbesondere Totalverlust) aufzuklären.
  • Einem Verein wird die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Mitglieder müssten nun für die Verbindlichkeiten aufkommen.

Schaden-Hotline:

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.