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Einzel-Betriebsschließungsversicherung

Absicherung finanzieller Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung

Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt Kosten durch Schließungs- und Warenschäden, die durch eine behördlich angeordnete Schließung des Betriebs aufgrund des Infektionsschutzgesetzes anfallen. Abgesichert sind auch Kosten durch Tätigkeitsverbote gegen im Betrieb tätige Personen. Versicherungsschutz bei Desinfektionskosten wird im Rahmen einer von insgesamt drei beitragsfreien Deckungserweiterungen geboten. Die Betriebsschließungsversicherung empfiehlt sich insbesondere bei Betrieben, die mit leicht verderblichen Waren umgehen bzw. selbst mit Krankheitserregern in Berührung kommen.

Produkt-Highlights

  • Deckung gegen eine Vielzahl meldepflichtiger Krankheitserreger und Krankheiten
  • Absicherung von Schäden durch Betriebsschließung und Tätigkeitsverbote
  • Absicherung von Waren oder Vorräten
  • Drei beitragsfreie Deckungserweiterungen für Desinfektion, Ermittlungs-/Beobachtungskosten und Vernichtungs-/Brauchbarmachungskosten (jeweils 3-fache Tagesentschädigung)

 

Auszeichnungen

 

 

Einzel-Betriebsschließungsversicherung ab dem 19.09.2020

Das Zeichnungsverbot der Betriebsschließungsversicherung wird ab dem 19.09.2020 aufgehoben.
Das Produkt erhält einen neuen Namen. Wir möchten mit dem Produktnamen auf die konkrete Schließung des Betriebs und nicht auf etwaige Folgen von Allgemeinverfügungen hinweisen.

Hinweise und Informationen zum Produkt bzw. zur beitragsneutralen Umstellung unserer Bestandskunden auf die neue Einzel-Betriebsschließungsversicherung finden Sie in den nachfolgenden Unterlagen.

Die Betriebsschließungsversicherung ergänzt eine vorhandene Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung.

Versicherungsschutz besteht bei behördlicher Anordnung nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes für

  • Betriebsschließung
  • Desinfektion von Betriebsräumen und/oder Desinfektion oder Vernichtung von Waren
  • Tätigkeitsverbote erkrankter Mitarbeiter

Abgedeckt werden die Kosten für

  • Schließungsschäden Entgangener Gewinn und weiterlaufende Kosten für max. 30 Tage
  • Warenschäden Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten von Waren und Vorräten
  • Tätigkeitsverbote Bruttolohn- und -Gehaltsaufwendungen für betroffene Mitarbeiter
  • Desinfektionsmaßnahmen Betriebsräume und deren Einrichtungen

Eine beitragsfreie Deckungserweiterung bis zur dreifachen Tagesentschädigung ist möglich für

  • Kosten für behördlich angeordnete Desinfektionskosten des Betriebs
  • Ermittlungs- und Beobachtungskosten
  • Kosten für Vernichtung oder Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung von Waren/Vorräten

Optimal für

  • Betriebe aus den Bereichen Nahrungsmittel, Gesundheitswesen
  • Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten, lagern oder mit ihnen handeln
  • Pharmazeutische Betriebe
  • Hotels
  • Krankenhäuser, Altenheime
  • Andere Betriebe, deren Waren durch Krankheitserreger kontaminiert werden können.

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Aktuelle Bedingungen

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Tarife

Für eine individuelle Tarifierung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner.

 

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Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

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