Absicherung finanzieller Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung
Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt Kosten durch Schließungs- und Warenschäden, die durch eine behördlich angeordnete Schließung des Betriebs aufgrund des Infektionsschutzgesetzes anfallen. Abgesichert sind auch Kosten durch Tätigkeitsverbote gegen im Betrieb tätige Personen. Versicherungsschutz bei Desinfektionskosten wird im Rahmen einer von insgesamt drei beitragsfreien Deckungserweiterungen geboten. Die Betriebsschließungsversicherung empfiehlt sich insbesondere bei Betrieben, die mit leicht verderblichen Waren umgehen bzw. selbst mit Krankheitserregern in Berührung kommen.
Auszeichnungen
Dokument | Bestellnummer |
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Betriebsschließung Verkaufshilfe | Download |
Gegenüberstellung Betriebsschließungsversicherung | Download |
Präsentation für den AD | Download |
Bedingungsheft AVB EBS | Download |
Für eine individuelle Tarifierung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.