Absicherung finanzieller Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung
Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt Kosten durch Schließungs- und Warenschäden, die durch eine behördlich angeordnete Schließung des Betriebs aufgrund des Infektionsschutzgesetzes anfallen. Abgesichert sind auch Kosten durch Tätigkeitsverbote gegen im Betrieb tätige Personen. Versicherungsschutz bei Desinfektionskosten wird im Rahmen einer von insgesamt drei beitragsfreien Deckungserweiterungen geboten. Die Betriebsschließungsversicherung empfiehlt sich insbesondere bei Betrieben, die mit leicht verderblichen Waren umgehen bzw. selbst mit Krankheitserregern in Berührung kommen.
Auszeichnungen
![]() |
Das Zeichnungsverbot der Betriebsschließungsversicherung wird ab dem 19.09.2020 aufgehoben.
Das Produkt erhält einen neuen Namen. Wir möchten mit dem Produktnamen auf die konkrete Schließung des Betriebs und nicht auf etwaige Folgen von Allgemeinverfügungen hinweisen.
Hinweise und Informationen zum Produkt bzw. zur beitragsneutralen Umstellung unserer Bestandskunden auf die neue Einzel-Betriebsschließungsversicherung finden Sie in den nachfolgenden Unterlagen.
Die Betriebsschließungsversicherung ergänzt eine vorhandene Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Versicherungsschutz besteht bei behördlicher Anordnung nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes für
Abgedeckt werden die Kosten für
Eine beitragsfreie Deckungserweiterung bis zur dreifachen Tagesentschädigung ist möglich für
Für eine individuelle Tarifierung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.