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gut beraten

Informationen zur Brancheninitiative "gut beraten" für Makler

Die Verbände der Versicherungswirtschaft haben im Jahr 2013 die freiwillige Initiative "gut beraten" ins Leben gerufen, um die Professionalisierung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler voranzutreiben. Die R+V ist zum 01.01.2014 beigetreten.

Mit Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) besteht seit 26.02.2018 in Deutschland eine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung in der Versicherungswirtschaft. Die Initiative "gut beraten" wurde auf die Vorgaben des Gesetzgebers hin angepasst und ist gesetzeskonform, so dass jede Weiterbildung nach den Vorgaben der Initiative gleichermaßen auf die Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung einzahlt.

Anspruch

  • Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe von 15 Weiterbildungsstunden in einem Kalenderjahr wird mit der "gut beraten"-Bescheinigung bestätigt.
  • Darüber hinaus vergibt die Brancheninitiative das "gut beraten"-5-Jahres-Zertifikat, nach Erreichen von 150 Weiterbildungsstunden in einem Zeitraum von fünf Jahren, und das "gut beraten"-Zertifikat nach 30 Weiterbildungsstunden in einem Kalenderjahr.
  • Angerechnet werden Maßnahmen, die Fach- und Beratungskompetenz vermitteln.

Regeln

Die Anrechnungsregeln der Initiative legen als Branchenstandard zur Umsetzung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung fest, welche Maßnahmen der Weiterbildung für Versicherungsvermittler im Rahmen der Initiative angerechnet und mit Weiterbildungszeiten dokumentiert werden.

Das Leitbild

Die Initiative rechnet Weiterbildungen an, die Kompetenzen in den Schwerpunktbereichen der Kundenberatung und -betreuung weiterentwickeln, z. B.:

  • Privat- und Gewerbekunden situations- und bedarfsgerecht beraten und kundengerechte Versicherungs- und Vorsorge-Lösungen entwickeln und anbieten und von ungeeigneten und unzureichenden, nicht bedarfsgerechten Deckungen abraten.
  • Bestandskunden regelmäßig und nachhaltig betreuen.
  • Im Schadensfall notwendige Servicemaßnahmen zügig und umfassend organisieren und Beschwerden professionell und kundenorientiert bearbeiten.
  • Schäden sach- und vertragsgerecht im Rahmen der individuellen Vollmachten regulieren.
  • Die Qualität der Beratungs- und Betreuungsprozesse kontinuierlich sicherstellen.

Transparenz

Die Weiterbildungsaktivitäten der an der Initiative teilnehmenden Vermittler werden in einer überbetrieblichen Weiterbildungsdatenbank (WBD) dokumentiert. Zuständig für den Betrieb dieser Weiterbildungsdatenbank ist das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. als Geschäftsstelle der Initiative.

  • Jeder Vermittler führt ein individuelles Bildungskonto in der überbetrieblichen WBD.
  • Der Vermittler kann jederzeit seine Bildungshistorie abrufen und darstellen.

Gründungsziel dieser Initiative der Verbände der Versicherungswirtschaft ist die weitere Professionalisierung des Berufsstands der Versicherungsvermittler. Dabei steht das Kundeninteresse im Mittelpunkt der Initiative. Der Kunde soll in Zukunft noch besser beraten werden. Dieser Anspruch soll dadurch erreicht werden, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die die Fach- und Beratungskompetenz des Vermittlers in den Schwerpunktbereichen der Kundenberatung und Kundenbetreuung weiterentwickeln, nach einem einheitlichen Standard "vergütet" werden.

Diesem Standard, der in den Anrechnungsregeln der Initiative niedergelegt ist, kommt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Weiterbildungspflicht noch eine weitere Funktion zu: Die Versicherungswirtschaft verfolgt damit das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Standard bei der Überprüfung der Weiterbildungspflicht durch die zuständigen Stellen – den Industrie- und Handelskammern sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – zu hinterlegen.

Die Teilnahme an "gut beraten" ist freiwillig. Durch die Teilnahme hat ein Makler jedoch den Vorteil, die Erfüllung seiner gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung nachweisen zu können. Dieser Vorteil gilt sowohl gegenüber den zuständigen Stellen – den Industrie- und Handelskammern sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – als auch gegenüber Versicherungsunternehmen, die sich wie die R+V dem Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angeschlossen haben. Diese Versicherungsunternehmen haben sich verpflichtet, nur mit Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten, die sich mindestens nach den gesetzlichen Vorgaben weiterbilden und das nachweisen können.

Die VD Makler der R+V ist als Bildungsdienstleister bei der Initiative akkreditiert und kann Weiterbildungszeiten für die angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel Online-Seminare und Präsenzveranstaltungen vergeben. Auch für Inhalte zur Förderung der Fach- und Beratungskompetenz im Rahmen von Vertriebsmeetings können Weiterbildungszeiten gutgeschrieben werden.

Sie müssen ein Bildungskonto eröffnen, das in der überbetrieblichen Weiterbildungsdatenbank der Initiative geführt wird. Sie beauftragen einen sogenannten "Trusted Partner", der das Anmelde- und Identifikationsverfahren für Sie übernimmt. Wer dieser Trusted Partner sein kann, ist auf der Homepage www.gutberaten.de unter der Rubrik "Akkreditierte Organisationen >> Trusted Partner" zu sehen. Die R+V eröffnet nur für eigene Mitarbeiter Bildungskonten. Nach der Anmeldung erhalten Sie dann aus der Weiterbildungsdatenbank die persönliche "gut beraten"-ID für Ihr Konto.

Das ist die Aufgabe des jeweiligen Anbieters als Bildungsdienstleister – vorausgesetzt, er ist bei der Initiative akkreditiert. Wenn Sie sich bei einer Veranstaltung anmelden, melden Sie dem Veranstalter i. d. R. gleichzeitig Ihre "gut beraten"-ID. Nach erfolgter Teilnahme meldet der Bildungsdienstleister die Weiterbildungszeiten auf Ihr Bildungskonto in der Weiterbildungsdatenbank. Es obliegt dem Teilnehmer, seine ID mitzuteilen, damit die Punkte gutgeschrieben werden können. Der Bildungsdienstleister hat 360 Tage Zeit, die Weiterbildungszeiten zu melden.

Zu jeder Zeit; sie können Ihre Bildungshistorie einsehen, Ihren Kontostand prüfen und sich einen Kontoauszug ausdrucken lassen. Außerdem bekommen Sie bei jeder Meldung von Weiterbildungszeiten auf Ihr Bildungskonto eine Eingangsbestätigung aus der Weiterbildungsdatenbank per E-Mail. Darüber hinaus erhalten Sie, wenn Sie Ihre Weiterbildungspflicht erfüllt haben, eine Bestätigungs-E-Mail und die entsprechende "gut beraten"-Bescheinigung.

Sie erhalten bei jeder Kontobewegung (Buchung/Stornierung) eine E-Mail inkl. eines Kontoauszugs. Auf dem Kontoauszug werden Buchungen in schwarzer und eine Stornierung in roter Schrift dargestellt.

Kontakt IDD

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