HAI Allgemeiner Teil (AT):
- ARGE – Klausel
Es sind auch Ansprüche gegen die ARGE selbst mitversichert. Außerdem ist eine Vorregulierung auf Wunsch des Versicherungsnehmers möglich.
- Mietsachschäden
Eingeschlossen sind die Mietsachschäden an beweglichen Sachen und an Immobilien, die im Eigentum von verbundenen Unternehmen stehen.
- Schlüsselfolgeschäden
Aufnahme der Schlüsselfolgeschäden in den Deckungsumfang.
- Tätigkeitsschäden
Der Versicherungsschutz für Tätigkeitsschäden steht auch auf eigenen Grundstücken des Versicherungsnehmers zur Verfügung.
- Verändern von Grundwasserverhältnissen
Sofern eine Bodenuntersuchung erfolgt ist und ein Beweissicherungsgutachten erstellt wurde, werden auch Schäden aus dem Verändern von Grundwasserverhältnissen ersetzt.
- Kriegsaltlasten
Mitversichert ist die Haftung für Schäden durch Blindgänger und Detonation von Bomben.
- Einweisen von Betonpumpen und Fahrzeugkränen
Der Versicherungsschutz wurde insgesamt erweitert und umfasst zusätzlich das Einweisen von Betonpumpen auf der Baustelle.
- BIM (Building Information Modeling)
Die Nutzung von BIM als Form des digitalen Planens ist versichert.
- Abbruch- und Einreißarbeiten
Auf eine Radiusklausel wird generell verzichtet.
- Geothermie
Der Ausschluss für Bergschäden durch Geothermie gilt erst ab 400 m (Tiefengeothermie).
- Schäden an Arbeitsgeräten und Arbeitsmaschinen
Schäden an gemieteten Arbeitsmaschinen sind gedeckt. Bei der Anmietung von gewerblichen Vermietern besteht keine Begrenzung der Mietdauer.
Erweiterte Produkthaftpflicht:
- Einschluss besonderer Produktvermögensschäden, insb. generelle Mitversicherung von Folgeschäden bei Dritten, z.B. Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall usw. Bisher waren diese nur ausnahmsweise im Rahmen einzelner Deckungsbausteine der erweiterten Produkthaftpflicht mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht, wenn der Fehler im Produkt liegt. Schäden, die durch den Einbau selbst resultieren, sind weiterhin ausgeschlossen
- Mitversicherung von Regressansprüchen bei verbundenen Unternehmen untereinander. Diese waren bisher ausgeschlossen.
Umwelt:
- Pauschale Mitversicherung der Deckungsbausteine 2.1, 2.3 und 2.4. D.h. generell keine Einzelerfassung von derartigen Umweltanlagen mehr erforderlich.
- Einschluss von Normalbetriebsschäden in der Umweltschadensversicherung.
- Ausweitung der Vorsorgeversicherung auch auf Deckungsbaustein 2.2 (UHG 1 – Anlagen).
Rückruf:
- Mitversicherung des Rückrufs nun auch bei drohenden Vermögensschäden. Bisher waren ausschließlich drohende Personen- und Sachschäden versichert.
- Deckungserweiterung: Optionale Versicherung von Kosten wegen Manipulation von Produkten des Versicherungsnehmers.
- Versicherungsschutz besteht, wenn der Fehler im Produkt liegt. Schäden, die durch den Einbau selbst resultieren, sind weiterhin ausgeschlossen.
Planungsdeckung für Mängel und Schäden am Objekt:
Für angestellte Architekten und Ingenieure können optional die Folgen eines Planungsfehlers in den folgenden Varianten versichert werden. Für Architekten und Ingenieure, die eine Pflichtversicherung benötigen, bieten wir Versicherungsschutz im Rahmen eines separaten Vertrages.
- Planungsschäden aus reiner Drittplanung
Der Versicherungsnehmer plant für Dritte ohne selbst die Ausführung zu übernehmen oder Baustoffe zu liefern. Versicherungsschutz besteht sowohl für Planungsfehler als auch für Bauüberwachungsfehler.
- Planungsschäden bei eigener Ausführung nach Abnahme
Der Versicherungsnehmer plant und übernimmt auch selbst die Ausführung. Versicherungsschutz besteht nach Endabnahme des Objekts sowohl für Planungsfehler als auch für falsche Anweisungen in der Bauüberwachung (kein Unterlassen).
- Planungsschäden bei eigener Ausführung vor und nach Abnahme
Der Versicherungsnehmer plant und übernimmt auch selbst die Ausführung. Versicherungsschutz besteht bereits vor Endabnahme sowohl für Planungsfehler als auch für falsche Anweisungen in der Bauüberwachung (kein Unterlassen).
Additive Druckverfahren (3D-Druck):
- Modifizierte Erprobungsklausel zu Gunsten des Versicherungsnehmers (grundsätzliche Eignung des Produktes - statt Stand der Technik - ausreichend).
ITK-Services:
- Integration von Schäden aus ITK-Services. Versicherungsschutz für Schäden durch die Erbringung von Neben- und Hauptleistungen im Bereich der Informations- und Telekommunikation (ITK), um den erweiterten Berufsbildern Rechnung zu tragen.
- Einschluss von Vereinbarungen über pauschalierten Schadenersatz, um z.B. auch Service-Level-Vereinbarungen zu erfassen.
- Optionaler Einschluss von ITK-Hauptleistungen möglich, z.B. Erstellung von unabhängiger Steuerungssoftware für Produkte Dritter.
Bauträger und Generalübernehmer:
- Die Bauträger und Generalübernehmer sind in HAI BAU Individual integriert. Sie erhalten die volle HAI BAU Individual Deckung mit einzelnen Ausnahmen (z. B. Schäden am Gewerk des Subunternehmers, Nachbesserungsbegleitschäden).
- Die Planungsschäden für Bauträger wurden gegenüber der bisherigen Deckung, der WohnbauPlus, erweitert: Auch Schäden aus einer falschen Anweisung in der Bauüberwachung (kein Unterlassen) sind mitversichert.