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Reparaturfreigabe bei Überschwemmungsschäden

Wegen angekündigtem Hochwasser erleichtern wir die Abwicklung von Sachschäden.

Aktuell kommt es regional zu Hochwasser, weshalb wir mit Überschwemmungsschäden rechnen müssen. Wir erleichtern Ihnen für mögliche Schadenabwicklungen die Arbeit.


Sachschäden
Damit wir unseren Kunden im Schadenfall schnell helfen können, ist der Innendienst für Privat- und Gewerbekunden berechtigt, eine technische Reparaturfreigabe bis zur Höhe von 5.000,00 EUR zu erteilen. Das R+V Service Center (RSC) erhält die Berechtigung zur Erteilung einer technischen Reparaturfreigabe bis 5.000,00 EUR für Privatkunden.

  • Dies gilt für Sachschäden durch Überschwemmungen an den Schadentagen 20.12.2023 bis 15.01.2024 und zudem auch für weitere Sturm-/Hagelschäden in diesem Zeitraum.

Auch Sie im Maklervertrieb können für Privat- und Gewerbekunden die technische Reparaturfreigabe bis 5.000 EUR nutzen. Zum genauen Vorgehen haben wir ein Merkblatt für Sie erstellt. Auf diesem steht, welche Informationen und Unterlagen benötigt werden. Bitte melden Sie in diesen Fällen die Schäden erst, wenn der Schaden repariert ist oder ein Angebot vorliegt. Schicken Sie dann alle Unterlagen inklusive Fotos gesammelt an: ruv@ruv.de. Sollten z.B. Notmaßnahmen erforderlich sein, können Sie selbstverständlich auch diese Schäden telefonisch melden.

Sprechen Sie Ihre Kunden im Schadenfall gleich an und unterstützen Sie sie bei einer unkomplizierten Abwicklung!

Für die telefonische Meldung nutzen Sie bitte die Unwetterschaden-Hotlines:

• für Privatkunden über die Unwetterschaden-Hotline 0800 533-1111
• für Gewerbekunden über die Unwetterschaden-Hotline 0800 533-1205

+++! Hinweis !+++
Gilt für R+V und Condor

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