Wichtige Infos zum Nachweis der Afrikanischen Schweinepest in NRW und Hinweise zum R+V-Bestanstandsgeschäft.
In Ergänzung zum Update Agrar-Ersatzgeschäft AGP vom 10.06.2025 möchten wir klarstellen, dass auch reine Vertragsverlängerungen, d.h. ohne jegliche Änderung im Versicherungsvertrag, als Bestandsgeschäft gelten und zur Umstellung auf den aktuell gültigen Tarifstand führen.
Im Landkreis Olpe bei der Gemeinde Kirchhundem ist erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden.
Um den Fundort herum wird eine Restriktionszone eingerichtet. Die von der Restriktionszone betroffenen Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte organisieren aktuell in Abstimmung mit dem Land NRW die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von tot aufgefundenem Wild.
Die Krisenstrukturen der betroffenen Kreise sind aktiviert. Ein epidemiologisches Expertenteam des Bundesinstituts FLI (Friedrich-Löffler-Institut) wird die Veterinärbehörde des Kreises Olpe vor Ort unterstützen.
Die Allgemeinverfügung der Behörden sieht u.a. ein Transportverbot für Schweine und Schweineprodukte aus der Zone heraus sowie eine Jagdruhe vor, um Wildschweine nicht aufzuschrecken und in dem eingegrenzten Gebiet zu halten. Die Suche nach möglichen weiteren Kadavern im Umkreis der Fundstelle läuft bereits.
Mit diesem ersten Wildschweine-ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen ist ein weiterer nicht unerwarteter „Sprung“ eingetreten. Wie das Virus diesen neuerlichen Sprung (in der Vergangenheit auch Sprünge nach Belgien und Italien) machen konnte, ist noch nicht bekannt.
Von den R+V-Produkten sind die
Ertragsschadenversicherung Schwein,
Ernteversicherung Afrikanische Schweinepest (ASP-Ernte) sowie die
Tierseuchenversicherung Biogas (Biogas EVT)
betroffen. Für die betroffenen Betriebe sind monetäre Verluste zu erwarten, insbesondere, durch die Reglementierung in der Ausfuhr von Schweinen, den Umgang mit tierischen Produkten, sowie evtl. Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung von Acker- und Grünlandflächen.
Die bisherigen Reaktionen unserer Kundinnen und Kunden und Anfragen von Interessenten lassen darauf schließen, dass kurzfristig mit einem höheren Aufkommen an Vertragsaktualisierungen und Neuanträgen zu rechnen ist.
Vorsorglich wird die R+V ab sofort keine Neuverträge und auch keine Vertragsanpassungen (insbesondere Bestandserhöhungen) in folgenden PLZ-Gebieten zeichnen:
57399, 57368, 57392, 57319, 57339, 57271, 57223, 57250, 57078, 57482, 57462, 57489, 57439, 58840, 57413, 59889
Die übrigen regionalen Akquise-Stopps (Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) bleiben weiterhin bestehen.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und sprechen Sie gemeinsam mit Ihren Kunden deren Versicherungsverträge durch. Das wiederholte Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in unterschiedlichen Regionen unterstreicht, dass sich kein Betrieb sicher fühlen kann. Darüber sollten sich alle Betriebsleiter bewusst sein und langfristiges Risikomanagement betreiben.
Unabhängig vom Versicherungsschutz empfiehlt das FLI den Tierhaltern die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen: "Das A und O bleibt die strikte Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen."
Nutzen Sie zudem die Gelegenheit und stellen Sie bei Vertragsaktualisierungen die „alten“ EVT-Verträge auf die AgrarPolice um.
Weitere Informationen zum Thema Ertragsschaden finden Sie auf dieser Seite:
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