Umstellung der Transport-General-Police von der Vollversteuerung der Nebenleistungen auf anteilige Versteuerung bei Auslandstransporten.
Nach einer BMF-Entscheidung sind die in der Transport-General-Police enthaltenen Nebenleistungen auch bei Auslandstransporten versicherungsteuerpflichtig. Durch die Aufnahme der neuen Klausel „Nebenleistungen“ in die Verträge wird eine Vollbesteuerung des Vertrages vermieden, wodurch zukünftig nur eine anteilige Besteuerung der im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen erfolgt.
Ab Oktober 2024 werden alle Kundinnen und Kunden mit einer Transport-General-Police, in der die „Besonderen Bedingungen zur Transport-General-Police“ vereinbart sind und der Jahresbeitrag bzw. gebuchte Beitrag für 2022/2023 über 1.500 Euro netto liegt, per Brief über die rückwirkende Vertragsumstellung zum 01.01.2024 informiert.
Anfang 2025 erfolgt die Information der weiteren Kunden ohne eine automatische Umstellung dieser Verträge. Damit diese Verträge auch von den Vorteilen der Klausel „Nebenleistungen“ profitieren, können diese auf aktuelle Bedingungen umgestellt werden.
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