Steuerpflicht für Warentransporte im Ausland: Wir informieren Ihre Kundinnen und Kunden.
In den Versicherungsprodukten UnternehmensPolice, TransportPolice und Condor-UnternehmensPolice können „Warentransporte im Ausland“ über die Transportversicherung abgesichert sein.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informierte zur Steuerfreiheit für Transporte ins Ausland.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Deckungsbestandteile für „Warentransporte im Ausland“ steuerpflichtig.
Deshalb müssen wir die Versteuerung der Verträge anpassen. Zum versicherten Risiko „Warentransport im Ausland“ wird daher ab dem nächsten Hauptfälligkeitstermin des Vertrags, beginnend ab dem 01.01.2025, mit
19 % besteuert. Der Vertrag selbst ändert sich nicht.
Hinweis: Die Anpassung der Versicherungsteuer führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.
Die Versicherungsnehmer erhalten ein Informationsschreiben zur Steuerpflicht des Risikos „Warentransport im Ausland“. Dies ist ab der 43. Kalenderwoche geplant. Die Erhebung der Versicherungsteuer erfolgt maschinell. Der Versicherungsnehmer braucht sich um nichts zu kümmern.
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