Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat angekündigt, zum 01.01.2025 den Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren zu erhöhen, und zwar von 0,25% auf 1,00%. Der Höchstrechnungszins stellt die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins dar, den Versicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen.
Einige Versicherer haben darauf bereits reagiert. Auch Condor bietet ein gezieltes Maßnahmenpaket an, um Ihren Kunden daraus einen Mehrwert zu bieten: Bei ausgewählten Produkten, bei denen der Rechnungszins einen werthaltigen Einfluss hat, erhalten Ihre Kunden unter bestimmten Voraussetzungen eine Umstellungsoption. Somit können sich Ihre Kunden bereits heute Vorteile wie z.B. den aktuellen Gesundheitszustand oder ein niedrigeres Eintrittsalter bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern.
Wir bieten für folgende Produkte eine Umstellungsoption an:
✓ Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (C80)
✓ Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für Einsteiger (C81)
✓ Fondsgebundene Basis-Rente (Congenial basis C79)
✓ Fondsgebundene Basis-Rente mit Garantie (Congenial basis garant C71)
✓ Fondsgebundene bAV mit Garantie (Congenial bAV garant C72)
✓ Chancenorientierte bAV mit Garantie (Congenial bAV Smart+Easy C42)
Wie funktioniert die Umstellungsoption?
- Zur Verstärkung im Beratungsgespräch sollten Sie Ihren Kunden ab sofort bis zum 31.12.2024 bei Antrag eines umstellungsberechtigten Produktes die entsprechende Kundeninformation zukommen lassen.
- Jeder Kunde erhält automatisch zusätzlich einen Vermerk im Anschreiben des Versicherungsscheins, der eine Tarifüberprüfung im ersten Quartal 2025 zusichert.
- Ab Februar 2025 erhalten die Kunden dann automatisch ein Angebot zur Umstellung auf die neue Tarifgeneration mit dem neuen Rechnungszins*.
Mit der Rechnungszinserhöhung macht Condor das Produktangebot noch attraktiver. Für Ihre Kunden lohnt es sich aber schon heute, mit der Vorsorge zu beginnen. Denn: Sie können sich bereits heute attraktive Vorteile sichern und die Chance auf einen höheren Rechnungszins nutzen.
* Voraussetzung ist, dass im Vertrag bis zum Umstellungszeitpunkt der Beitrag, die garantierte Leistung und die Laufzeit nicht geändert, keine Zuzahlung geleistet und keine Leistung aus der Versicherung in Anspruch genommen oder beantragt wurde. Bei den Basis-Renten darf bis zum Umstellungszeitpunkt keine Leistung in Anspruch genommen oder beantragt worden sein.
Weitere Informationen zu Condor finden Sie hier:
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