Ab dem 09.10.2024 erhöhen sich die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden-Haftpflicht um über 20 %. Wir haben Sie mit dem MaklerTicker vom 19.03.2024 bereits informiert und teilen Ihnen hiermit die weitere Vorgehensweise mit. Bestandsverträge werden automatisch angepasst. Hierüber informieren wir über Kundenanschreiben.
Die R+V hat eine Globalerklärung abgegeben. Daher müssen die Gewerbetreibenden keinen neuen Versicherungsnachweis bei ihrer IHK erbringen. Diese Erklärung ist unabhängig von einer Beitragsanpassung.
Anpassung in der UNP- und Haftpflicht-Police
Besteht Versicherungsschutz mit 1,5 Mio. EUR, passen wir beitragsfrei an. Die R+V erhöht zudem die Leistung. Aus technischen Gründen mussten wir zwischen zwei Konstellationen unterscheiden:
Neu- und Änderungsgeschäft seit März 03 2020: 1.700.000 EUR Versicherungssumme
Wir verschicken Anfang September dieses Anschreiben.
Sie als Vermittler erhalten eine Kopie. Sollte ein Maklerinkasso vorliegen, wird das Anschreiben an den Vermittler zur Weiterleitung an die Kundinnen und Kunden verschickt.
Ältere Bestandsverträge: 1.755.000 EUR Versicherungssumme
Wir verschicken Anfang September dieses Anschreiben.
Sie als Vermittler erhalten eine Kopie. Sollte ein Maklerinkasso vorliegen, wird das Anschreiben an den Vermittler zur Weiterleitung an die Kundinnen und Kunden verschickt.
Besteht Versicherungsschutz mit 1,35 Mio. EUR, wird der Beitrag um 7,94 % angepasst. Auch hier mussten wir aus technischen Gründen zwei Konstellationen unterscheiden:
Neu- und Änderungsgeschäft seit März 2020: 1.564.610 EUR Versicherungssumme
Wir verschicken Anfang September dieses Anschreiben.
Sie als Vermittler erhalten eine Kopie. Sollte ein Maklerinkasso vorliegen, wird das Anschreiben an den Vermittler zur Weiterleitung an die Kundinnen und Kunden verschickt.
Ältere Bestandsverträge: 1.565.000 EUR Versicherungssumme
Wir verschicken Anfang September dieses Anschreiben.
Sie als Vermittler erhalten eine Kopie. Sollte ein Maklerinkasso vorliegen, wird das Anschreiben an den Vermittler zur Weiterleitung an die Kundinnen und Kunden verschickt.
Anpassung von Altverträgen (Haftpflicht Altsystem/Arbeitsgebiet 25)
Den Altbestand außerhalb der UNP- oder Haftpflicht-Police passen wir auf 1.565.000 EUR an.
Die Fachabteilung prüft in der Folge, ob diese Verträge auf den aktuellen Tarif umgestellt werden müssen. In diesen Fällen werden Sie frühzeitig eingebunden.
Weitere Informationen zum Thema Vermögensschaden-Haftpflicht finden sie auf dieser Seite:
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