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Spediteure als Vermittler

Neue rechtliche Situation für Spediteure und Logistiker - Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.09.2022.

Der Bundesgerichtshof teilt in seinem Urteil vom 15.12.2022 die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs.

Hintergrund:

Erhält der Spediteur (Gruppenspitze) für die Absicherung seiner Kunden in seinem Versicherungsvertrag (Gruppenversicherungsvertrag) einen wirtschaftlichen Vorteil, ist dies für den Europäischen Gerichtshof demnach eine Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers. Der vereinbarte Spediteur-Rabatt sowie mögliche vereinbarte Verkaufsaufschläge oder eine Gewinnbeteiligung sind dadurch eine Vergütung bzw. ein sonstiger wirtschaftlicher Vorteil.

Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall diese Möglichkeiten:

  • Die wirtschaftlichen Vorteile entfallen und der Vertrag wird angepasst
  • Er kann sich als Vermittler zulassen
  • Er kann den Vertrag auflösen

 

Mit einem Brief informieren wir ab der ersten Augustwoche Ihre Kunden über die neue rechtliche Situation. Ihre Kundinnen und Kunden haben ca. acht Wochen Zeit, um auf dieses Schreiben zu reagieren.

Erfolgt keine Rückmeldung des Kunden, wird die Kündigung des Briefs wirksam. Ihr Kunde erhält zum Ablauf einen Aufhebungsnachtrag.

Möchten Sie Ihre Kundinnen und Kunden beim Erlaubnisverfahren unterstützen, beachten Sie bitte die weiteren Informationen. Die Zulassung oder Erlaubnisbefreiung als Vermittler setzt den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht (Pflichtversicherung) voraus.

 

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