Es ist eine Index- und Beitragsanpassung erforderlich für die alte AgrarPolice (AG 41)
Ab dem 01.07.2024 wird mit den Indexanpassungen der Deckungsumfang und damit auch die Prämie in der alten AgrarPolice (AG41) an die Preis- und Kostenentwicklung angepasst. Dies gilt in der Sachversicherung (Gebäude und Inhalt) sowie in den Technischen Versicherungen.
Die Indexanpassungen in der Sachversicherung und Technischen Versicherung stehen fest. Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass die Baupreise sowie die Preise für Maschinen gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen sind. Wie in den vergangenen Jahren und auch bei Mitbewerbern üblich, wird der Deckungsumfang und damit auch die Prämie an die Preis- und Kostenentwicklung angepasst: in der Gebäudeversicherung um 3,7 % und in den Inhalts- und Technischen Versicherungen um 3,5 %.
In der Sachversicherung beinhalten die Bedingungen seit 2008 die Möglichkeit, Beiträge an die Schaden- und Kostenentwicklung anzugleichen. Da die Schadenzahlungen unverändert hoch sind, passen wir in der Gebäude- und Inhaltsversicherung die Beiträge um 20 % an.
Betroffen sind alle entsprechenden Verträge mit einem Neuordnungsjahr von 2023 oder früher. Dies gilt auch für schadenfreie Verträge bzw. große und gut verlaufende Kundenverbindungen.
Lediglich Rahmenverträge sind von der Anpassung ausgenommen.
Wir informieren Ihre Kunden rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin. Die ersten Schreiben werden ab Mitte Mai mit der Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit ab 01.07.2024 versendet.
Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice finden sie auf dieser Seite:
Haben Sie Fragen?
Ihr Maklerbetreuer bzw. Maklerreferent erteilt Ihnen gerne Auskunft. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.