AgrarPolice (AG 40) – Wegfall der Goldenen Regel ab 01.05.2024
Die sogenannte „Goldene Regel“ in der landwirtschaftlichen Sachversicherung (AG 40), die in der Vergangenheit aus Wettbewerbsgründen mitunter vereinbart wurde, fällt ab 01.05.2024 weg.
Dies gilt sowohl für das Neugeschäft als auch bei Vertragsänderungen. Dieser Ausschluss wird im Versicherungsschein explizit dokumentiert. Für Bestandsverträge, welche unverändert weiterlaufen, bleibt die bisherige Regelung bestehen.
Da wir Ihre Kunden bestmöglich begleiten möchten, ist die Goldene Regel - praxisnah modifiziert - in die Versicherungsbedingungen der neuen AgrarPolice eingegangen (BB zur Gebäudeversicherung, § 4, Absatz c und BB zur Inhaltsversicherung, § 5.1, Absatz c).
Unsere Empfehlung: Stellen Sie die alten AG 40-Verträge auf die neue AgrarPolice (AGP) um, sofern es sich bei den Betrieben um Navigatoren der AGP handelt. Dies gilt u. a. nicht für Biogasanlagen und Lohnunternehmen. Hierfür ist lediglich der konventionelle landwirtschaftliche Tarif im Neugeschäft möglich. Nutzen Sie deshalb die neue AgrarPolice, um dem Landwirt einen individuellen und passgenauen Versicherungsschutz anzubieten.
Durch die Umstellung profitieren Ihre Kundinnen und Kunden von etlichen Leistungsverbesserungen der neuen AgrarPolice, wie zum Beispiel der Leistungs-Update-Garantie, einem modernen Bedingungswerk und können auch in den Genuss zusätzlicher attraktiver Bündelungsrabatte kommen.
Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice finden sie auf dieser Seite:
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