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Summenanpassung in Sach-Inhalt

Ein abweichendes Vorgehen zu den Bedingungen führt zu einer Kundeninformation mit der Empfehlung zur Erhöhung der Versicherungssummen.

Alle Kunden mit einer Inhaltsversicherung mit Summenanpassung der R+V-Versicherungsgruppe (UnternehmensPolice, MedizinerPolice und SachPolice) werden ab dem 22.02.2024 angeschrieben.

Warum ist dieses Kundenanschreiben jetzt notwendig?

  • Im September 2022 hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht, dass sich der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für 2023 um 45,8 % erhöht.
  • Dieser außergewöhnlich hohe Anstieg war auf die gestiegenen Kosten für Anschaffungen, Materialien und Energie zurückzuführen.
  • Die R+V-Versicherungsgruppe hat – abweichend von den Bedingungen – ohne Berücksichtigung der Energiekostensteigerung (Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV) die Versicherungssummen nur um 14,0 % angepasst.
  • Für 2024 hat das Statistische Bundesamt eine Indexveränderung von -14,7 % veröffentlicht.
  • Für Versicherer, die im letzten Jahr abweichend vorgegangen sind, hat der GDV deswegen empfohlen, die Summen auch 2024 ohne Berücksichtigung von Energie um +0,8 % anzupassen. Der Schwellenwert für eine bedingungsgemäße Anpassung beträgt mindestens 3 %, daher kann keine Indexanpassung vorgenommen werden.

 

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte mit Berücksichtigung der Energiekosten sind in den letzten beiden Jahren um 9,1 % gestiegen. Daher wird eine individuelle Anpassung der Versicherungssumme empfohlen, um eine Unterversicherung bei Ihren Kundinnen und Kunden zu vermeiden. 

Im Maklerportal finden Sie das Musteranschreiben
 
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf diesen Seiten:

 

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