Die Beitragsrechnung kann als Beleg für das Finanzamt verwendet werden.
Wie in jedem Jahr melden sich auch jetzt wieder zu Jahresbeginn viele der R+V Kunden und fordern eine Finanzamtsbescheinigung für ihre Komposit-Versicherungen bei uns an.
Ein expliziter Nachweis für das Finanzamt ist nicht nötig. Die Beitragsrechnung kann als Beleg verwendet werden und wird vom Finanzamt als Nachweis akzeptiert.
Was bedeutet das für Sie:
Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass Sie Ihre Beitragsrechnung nutzen, bevor Sie auf die Maklerbetreuer bzw. Fachabteilungen zugehen.
Sie helfen dabei, zusätzliche Aufwände zu reduzieren und zusätzlich vermeiden wir, dass unnötig viel Papier versendet werden muss.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Haben Sie Fragen?
Ihr Maklerbetreuer bzw. Maklerreferent erteilt Ihnen gerne Auskunft. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.