Das Angebot, die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) über die R+V zu beantragen, wird seit unserem Start im Jahr 2022 sehr gut angenommen. Mittlerweile wurden über 2,5 Mio. EUR an THG-Prämie ausgeschüttet. Im dritten Quartal 2023 werden im Markt die Erlöse sinken. Daher haben andere Anbieter ihre Prämien bereits zum 01.07.2023 deutlich reduziert. Wir senken die Prämie erst zum 01.08.2023. Halter eines E-Autos, E-Motorrads oder E-Rollers erhalten jetzt 250 EUR. Bei E-Nutzfahrzeugen erhalten Kunden 375 EUR; bei E-Bussen sind 9.000 EUR möglich. Mit dieser garantierten Prämie sind wir weiterhin einer der führenden Anbieter im Markt.
Weitere Änderung: Die THG-Prämie für 2023 kann nur noch bis zum 31.10.2023 eingereicht werden. Weisen Sie Ihre Kunden auf die Frist hin. Weitere Hintergründe zu den Änderungen finden Sie auf der Homepage unseres Dienstleisters carbonify.
Auf der R+V-Homepage können R+V-Kunden, aber auch alle Nicht-Kunden mit wenigen Klicks die Prämie für ihr E-Fahrzeug beantragen und sich das Geld auf ihr Konto auszahlen lassen. Das bedeutet für die Fahrzeughalter bares Geld und für Sie: Kundenbegeisterung zum Nulltarif.
Für die Vermarktung steht Ihnen ab dem 01.08.2023 der aktualisierte OnePager zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation.
Mit der Treibhausgasminderungs-Quote will der Gesetzgeber die Emission schädlicher Gase im Straßenverkehr reduzieren und verpflichtet Mineralölfirmen, CO2 einzusparen oder ihren Ausstoß zu kompensieren. Seit 2022 ist der private Handel mit THG-Quoten möglich. Damit können Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von öffentlichen Ladepunkten erstmalig ihre CO2-Einsparungen in Form von THG-Zertifikaten veräußern und dafür Prämienzahlungen erhalten.
Unser Tipp: Sprechen Sie Ihre Kunden mit E-Fahrzeug jetzt auf die THG-Quote an und nutzen Sie die Chancen für Kundenbindung und Neugeschäft. Ein idealer Anspracheanlass in Zeiten von Inflation und Klimakrise!
Alle Informationen zur THG-Quote finden Sie im Maklerportal auf der Seite:
Haben Sie Fragen?
Ihr Maklerbetreuer bzw. Maklerreferent erteilt Ihnen gerne Auskunft. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.