Der Juli bringt frischen Rückenwind für die Kundenakquise: Wir bieten gute Gründe für den Wechsel zur R+V BKK.
Neu ab 1. Juli 2023: Für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt die R+V BKK einmal jährlich einen Zuschuss von 50 EUR. Das bisher kostenfreie PZR-Angebot über das Vertragsnetzwerk (DentNet) bleibt bestehen. Sollten Kunden nicht die Möglichkeit haben, eine DentNet-Praxis zu nutzen (da beispielsweise kein Vertragspartner vor Ort), haben sie alternativ die Wahl, 50 EUR auf die Rechnung zu erhalten, die ihnen von der Wunschpraxis ausgestellt wurde.
Wer erstmalig am Bonusprogramm der R+V BKK teilgenommen hat, erhielt bisher einen Startbetrag von 30 EUR. Dieser Betrag wird jetzt auf 90 EUR verdreifacht! Eine Zahnvorsorge oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio reichen beispielsweise schon aus, um sich als Neukunde 100 EUR zu sichern. Jede weitere gelistete Maßnahme bringt weitere 10 EUR.
Zur Erinnerung: Der Beitragssatz der R+V BKK steht bei 16,0 %. Über 44 Millionen GKV-Mitglieder (77 %) wären mit der R+V BKK günstiger versichert. Wenn Sie und Ihre Kunden es genauer wissen wollen, nutzen Sie den Online-Rechner auf der R+V BKK-Homepage.
Wir überarbeiten derzeit unsere Unterlagen und Texte auf der R+V BKK-Homepage. In der Zwischenzeit nutzen Sie bei potenziellen Neukunden bitte die im Bereich „Vertriebsunterstützung“ hinterlegte PDF-Datei „Neue BKK-Leistungen“.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Haben Sie Fragen?
Frau Herrmann von der R+V BKK steht Ihnen gern zur Verfügung:
ursula.herrmann@ruv-bkk.de, Tel.: 0611 99909-358, mobil: 0160 8847092