Die Tarifierung in der VH-Pflichtversicherung für Anwälte und Steuerberater erfolgt nun nach Personen.
Die Tarife für Gesellschafter oder Geschäftsführer einer anwaltlichen oder steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft wurden optimiert:
Es wird nicht mehr unterschieden, ob die zu versichernde Person außerhalb der Gesellschaft Mandate im eigenen Namen bearbeitet oder nicht. Die Tarifierung erfolgt künftig einheitlich nach Personen.
Die neuen Tarife stehen ab dem 17.06.2023 für das Individualgeschäft über Ihren Maklerbetreuer und für das Standardgeschäft über R+V Connect zur Verfügung.
Eine Darstellung der neuen Tarifstruktur und der Eingabe in R+V CONNECT finden Sie im Maklerportal bei der UnternehmensPolice unter Produktinformationen.
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