Zusatzbausteine, ein neues Produkt und mehr – zum 01.07.2023 erwarten Sie einige Optimierungen bei Kfz:
Erweiterung Umweltbonus
Kunden mit Elektro-Pkw erhalten einen Umweltbonus in Höhe von 20 % in Kfz-Haftpflicht (KH) und Kasko. Ab dem 01.07.2023 gilt dieser zusätzlich für Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Pkw. Auch Lkw (über 3,5 t), Sattelzugmaschinen und Kraftomnibusse mit Elektro- bzw. Wasserstoff-Antrieb erhalten zukünftig einen Umweltbonus von 15 % in KH und Kasko.
Für Verbrenner-Pkw mit niedrigem CO2-Austoß entfällt die Klasse „über 95 bis 115 g/km“. Die Klasse „bis 95 g/km“ bleibt bestehen; der Umweltbonus wird von 6 % auf 5 % abgesenkt.
Preisvorteil für Land- und Forstwirtschaft
Rad-/Teleskop-, Schaufel- und Baggerlader sind ab sofort als neue Tariffahrzeugarten in der Land- und Forstwirtschaft versicherbar. Hier können wir eine attraktivere KH-Prämie als bei gewerblicher Verwendung anbieten – der KH-Beitrag beträgt nur ca. 1/3.
Zusätzlich entfällt die Unterscheidung nach der Tonnage des zulässigen Gesamtgewichts bei Rad-/Teleskop-, Schaufel- und Baggerladern im gewerblichen und landwirtschaftlichen Einsatz.
Werkstattservice Glas für Pkw
Zusätzlich zum Standard-Werkstattservice wird künftig ein Werkstattservice für reine Glasschäden angeboten (5 % in Kasko). Somit können Sie auch Besitzer neuerer Fahrzeuge mit Herstellergarantie ansprechen und Einsparpotentiale durch eine Reparatur in unseren Partnerwerkstätten anbieten. Der neue Zusatzbaustein gilt auch in der Branchen- und FlottenPolice.
Achtung: Der Werkstattservice Glas kann nicht gleichzeitig mit dem herkömmlichen Werkstattservice abgeschlossen werden.
Fahrerschutz-Versicherung für Krafträder
Die Fahrerschutz-Versicherung, die derzeit für Pkw (WKZ 112) und Camping-Kfz (WKZ 127) abgeschlossen werden kann, ist zukünftig auch für Krafträder/-roller (WKZ 003) verfügbar. Somit können Sie Ihre Kunden jetzt auch ausreichend gegen Personenschäden durch selbst- oder mitverursachte Unfälle absichern. Das Fahreralter muss mindestens 23 Jahre betragen. Ansonsten steht die Option im Antragsprozess nicht zur Auswahl. Wenn Sie Bestandversträge anpassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer. Zusätzlich wird die Neupreisentschädigung für Krafträder auf 12 Monate erweitert.
Kasko Spezial
Der neue Zusatzbaustein für die Vollkasko bei Pkw enthält: die Kasko Extra, eine Autoinhaltsversicherung bis 1.000 EUR, Akku-Allgefahrendeckung für E-Fahrzeuge, verlängerte Neupreis-/Kaufwertentschädigung bis 48 Monate (für E-Fahrzeuge bis 60 Monate), erweiterte Unterschlagungsdeckung, Entfall von Sublimits (z. B. bei Tierbiss-/Kurzschluss-Schäden) und Zahlung einer Wertminderung bei Unfallschäden.
Achtung: Kasko Extra und Kasko Spezial können nicht gleichzeitig abgeschlossen sein. Es ist immer nur eines möglich. Wird die Vollkasko ausgeschlossen, endet gleichzeitig auch Kasko Spezial.
Neues Produkt: AboComplete
Hier handelt es sich um ein eigenständiges separates Produkt für Auto-Abo-Nutzer, welches unabhängig von einem Kfz-Vertrag abgeschlossen werden kann. Ein Auto-Abo ist eine neue Alternative zum Autokauf, Leasing oder zur Miete. Man zahlt hier eine monatliche Rate, in der auch die Kosten für z. B. Versicherung, Wartung, Reparaturen und die Steuer enthalten sind. Der Fahrer trägt darüber hinaus nur die Kosten für den Kraftstoffverbrauch. Das Auto-Abo wird üblicherweise für kurze Vertragslaufzeiten von 3 bis 36 Monaten abgeschlossen. Der Versicherungsschutz ist hier jedoch meist nicht ausreichend.
Mit dem neuen Produkt AboComplete der R+V Gruppe wird der Versicherungsschutz aus der abgeschlossenen Versicherung des Abo-Anbieters ergänzt. Es enthält: Fortführung des eigenen Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko-SFR, Absicherung der vereinbarten Kasko-SB bis max. 1.000 EUR und eine Absicherung von Deckungslücken bei grober Fahrlässigkeit. Der Brutto-Jahresbeitrag liegt bei 34,95 EUR. Zusätzlich kann eine Fahrerschutz-Versicherung für 29,95 EUR Brutto-Jahresbeitrag ergänzt werden. Hiermit sind wir aktuell noch allein am Markt und erschließen eine neue Kundengruppe. Der Abschluss erfolgt über R+V CONNECT.
Unterjährige Beitragsgarantie
Die Beitragsgarantie ist ab sofort auch unterjährig möglich. Somit können Sie Ihren Kunden jetzt auch für Beginne im laufenden Jahr feste Beiträge sichern. Durch die Inflation ist diese Möglichkeit wichtiger denn je! Die VTU-Systeme berücksichtigen für die Beitragsgarantie nur die zukünftigen Beginne, die aus dem echten Abwerbegeschäft (selber VN, selbes Fahrzeug, Vorversicherung ungleich Konzern) resultieren und orientieren sich an der Ausgabe der eVBÜ.
Aktuelles zur internationalen Versichertenkarte (IVK)
Mit Wirkung vom 06.05.2023 sind sowohl Belarus/Weißrussland als auch Russland aus dem "Grüne Karte"-System ausgeschieden. Es darf keine IVK mehr ausgestellt werden, die für eines dieser Länder gültig ist.
Mit Wirkung vom 01.01.2024 wird die Mitgliedschaft des Iran im Grüne Karte-Abkommen suspendiert. Es darf daher keine IVK mehr ausgegeben werden, die über diesen Zeitpunkt hinaus gültig ist.
Die IVK kann beim RSC für den Kunden angefordert oder als Blanko-Papier-Version im Maklerportal bestellt werden.
Jetzt anmelden: Wir bieten Ihnen auch Online-Seminare zur Tarifanpassung an. Klicken Sie hier.
Die Details zu den Neuerungen und weitere Anpassungen können Sie in Kürze in der Beraterinformation nachlesen. Alle Informationen zu den Kfz-Policen und die neuen Verkaufsunterlagen finden Sie zur Tarifeinführung auf diesen Seiten:
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