Die Kfz-Antragsanforderungsschreiben erhalten Sie ab sofort in elektronischer Form.
Ein erster Schritt zur Digitalisierung der Vermittlerpost: Seit dem 18.03.2023 stellen wir Ihnen die bisher per Papierpost gelieferten Kfz-Antragsanforderungsschreiben für R+V, KRAVAG und Condor in elektronischer Form zur Verfügung. Dies gilt für das Maklerportal und die BiPRO-Schnittstelle. Die Umstellung erfolgt auch für Schreiben, die aus Folgeprozessen der Antragsanforderung resultieren (Erinnerung, Rückfrage, eVB-Kündigung). Voraussetzung dafür ist die Beantragung zur elektronischen Bereitstellung der Vermittlerkopien von Kundendokumenten. Sofern Sie diese noch postalisch von uns erhalten, können Sie die Umstellung mit diesem Formular beantragen. Andernfalls erhalten Sie die Schreiben weiterhin per Post.
Anders als bei den vorgenannten Vermittlerkopien, die zur Kenntnis eingesehen und abgelegt werden können, geht mit der Vermittlerpost in der Regel eine Aufforderung zum Handeln einher. In den Schreiben werden alle Informationen bereitgestellt, die uns zu diesem Zeitpunkt bekannt sind bzw. von den Zulassungsstellen übermittelt wurden.
Wenn Sie Ihre Vermittlerkopien von Kundendokumenten bereits in elektronischer Form erhalten, wird Ihnen jetzt auch das Originalschreiben, in dem Sie um die Einreichung eines Antrags zu einem neu zugelassenen Kfz Ihres Kunden gebeten werden, elektronisch bereitgestellt. Sie finden das Dokument im Maklerportal unter „Mein Cockpit“ » „Vermittlerpost“.
Die Antragsanforderungsschreiben und ggf. erzeugte Schreiben aus Folgeprozessen werden auch an unserer BiPRO-Schnittstelle für Sie bereitgestellt. Da wir zu diesem Zeitpunkt im Prozessablauf noch keine Versicherungsscheinnummer haben, liefern wir zur eindeutigen Identifizierung neben dem Kfz-Kennzeichen eine eigene ID-Nummer unter den BiPRO-Kategorien 100 005 100 (Antragsanforderung und Erinnerung), 160 011 000 (eVB-Kündigung) bzw. 160 008 000 (Rückmeldungen und Nachfragen im Zusammenhang mit der Kündigung).
Jeder Benutzer mit dem Recht auf Bestandssicht der betroffenen Agenturnummer(n) bekommt eine gesonderte Sammelbenachrichtigungsmail zu neu erstellten Antragsanforderungsschreiben (analog zur Benachrichtigung über Kundendokumente, mit anderem Betreff). Dies gilt gleichermaßen auch für die Erinnerungsschreiben. Aktuell lassen sich diese Benachrichtigungsmails noch nicht abbestellen! In einer zukünftigen Ausbaustufe werden Sie diese Benachrichtigungen individuell deaktivieren können. Auch wird der Versand der Vermittlerpost (elektronisch oder postalisch) unabhängig von den Einstellungen beim Versand der Vermittlerkopien von Kundendokumenten möglich sein.
Haben Sie Fragen?
Ihr Maklerbetreuer bzw. Maklerreferent erteilt Ihnen gerne Auskunft. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.