Die Umwandlung von Einmalzahlungen für Arbeitnehmer ist auch ohne Rückstellungen in der Steuerbilanz des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersversorgung möglich.
Der Arbeitnehmer verzichtet auf Tantieme zugunsten einer betrieblichen Versorgungszusage. Die Zusage wird auf eine Unterstützungskasse übertragen, rückgedeckt und laufend ausfinanziert.
Für Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
Zwischen Arbeitgeber und Versorgungsberechtigtem wird eine Versorgungsvereinbarung getroffen. Gleichzeitig wird dort eine Verzinsung für das umgewandelte Kapital vereinbart. Diese Leistung aus der Zusage wird zum Erreichen des Pensionsalters erbracht. Stirbt der Versorgungsberechtigte vor Erreichen des Pensionsalters, erfolgt eine Todesfall-Leistung an die Hinterbliebenen.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Versorgungsverpflichtung und erhält dafür vom Arbeitgeber laufende Zuwendungen.
Die Versorgungsanwartschaft wird durch eine Rückdeckungsversicherung gegen laufende Beitragszahlung abgesichert. Die garantierte Kapitalabfindung entspricht der Versorgungsverpflichtung.
Aufgeschobene Rentenversicherung mit flexibler Todesfall-Leistung (Tarif C02)
Aufgeschobene Rentenversicherung (Tarife C27, C28)
Formulare und Fragebögen zur Risikoprüfung finden Sie hier
Die kostenfreie Kunden-Hotline 040 36139-990 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
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