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Pensionszusage

Die richtige Entscheidung für Entscheider

Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge rechtsverbindlich zu (Renten- und/oder Kapitalzusage). Für dieses Versprechen muss der Arbeitgeber in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen bilden (gemäß § 6a EStG).

Produkt-Highlights

  • renditestarker Fondstarif mit Garantie
  • Absicherung der Berufsunfähigkeit mit einzigartiger Teilzeitklausel

Zielgruppe

Informationen zu den Zielgruppen der Pensionszusage entnehmen Sie dem Zielgruppen-Informationsblatt bAV.

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