Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge rechtsverbindlich zu (Renten- und/oder Kapitalzusage). Für dieses Versprechen muss der Arbeitgeber in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen bilden (gemäß § 6a EStG).
Die Pensionszusage wird traditionell ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Allerdings gibt es auch Modelle, bei denen sie per Entgeltumwandlung bestritten wird (deferred compensation).
Um die versprochene Leistung sowohl im Alter als auch im vorzeitigen Versorgungsfall finanzieren zu können, schließt der Arbeitgeber bei der Condor Lebensversicherung eine Rückdeckungsversicherung ab.
Die jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung ist betrieblicher Aufwand und mindert somit den zu versteuernden Gewinn des Arbeitgebers. Die Rückstellungen werden erst im Versorgungsfall sukzessive wieder aufgelöst. Damit kommt es über die gesamte Laufzeit zu Steuerstundungseffekten.
Der Beitrag des Arbeitgebers für die Rückdeckungsversicherung ist eine Betriebsausgabe und mindert ebenfalls den zu versteuernden Gewinn. Da der Arbeitgeber bei diesem Vertrag sowohl für den Erlebensfall als auch für den Todesfall bezugsberechtigt ist, ist der Wert der Versicherung in der Bilanz zu aktivieren (Aktivwert).
Für den Arbeitnehmer bedeuten die Erteilung der Pensionszusage und die Zahlung des Beitrages an eine Rückdeckungsversicherung keinen lohnsteuerlichen Zufluss, d.h. für ihn ist die Pensionszusage in der Anwartschaftsphase voll steuerfrei.
Der aus einer Entgeltumwandlung finanzierte Beitrag ist nur bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei.
Der arbeitgeberfinanzierte Beitrag ist in unbegrenzter Höhe sozialversicherungsfrei.
Erst die Leistung ist nach § 19 EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einkommensteuerpflichtig. Hierfür können ggf. Freibeträge genutzt werden.
Wird eine Kapitalabfindung gezahlt, greift gegebenenfalls die sogenannte Fünftelungsregelung gemäß § 34 EStG.
Auch die Leistungen der Pensionszusage unterliegen der Beitragspflicht der Kranken- und Pflegeversicherung.
Es kann nahezu jeder Tarif der umfangreichen Condor Tarifpalette gewählt werden.
Zu den Highlights zählen der renditestarke Fondstarif mit Garantie Congenial bAV garant und die Lösungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) - als selbstständige (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ).
Formulare und Fragebögen zur Risikoprüfung finden Sie hier
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Steuern und Sozialabgaben – Die Durchführungswege im Vergleich | Download |