Zusätzliche Kraft für die Altersvorsorge.
Die Pensionskasse der R+V, die R+V Pensionskasse AG, ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt.
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Die Pensionskassenversorgung wird als Rentenversicherung vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person) abgeschlossen. Dieser erhält im Versorgungsfall die Leistung direkt ausgezahlt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.
Vorteile für Arbeitgeber | Vorteile für Arbeitnehmer |
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Die Beträge können direkt vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung, vom Arbeitgeber als Arbeitgeberleistung, oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Die Beiträge sind bis zur Höhe von 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Versicherungsbeiträge bis zur Höhe von 4% der Betragsbemessungsgrenze (West) sind sozialversicherungsfrei.
Erst die spätere Leistung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Dokument | Bestellnummer |
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Steuern und Sozialabgaben – Die Durchführungswege im Vergleich (PDF, 100 KB) | 904827106600080 |