Betrieblicher Gesundheitsschutz zu attraktiven Konditionen
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließen Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag ab und ermöglichen ihren Mitarbeitern privaten Krankenversicherungsschutz - und das zu besonderen Konditionen. Mit dem R+V-GesundheitsKonzept PROFIL können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus bedarfsgerechten Tarifen wählen und den Gesundheitsschutz individuell bestimmen - von ausgewählten Zusatzleistungen bis hin zum Top-Schutz. Damit können Mitarbeiter Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren.
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Digitale und moderne Gesundheitsservices
Nutzen Sie die neuen Gesundheitsservices als Verkaufsargument.
Mit den neuen Gesundheitsservices verstärken wir die Positionierung als der GesundheitsPartner und bieten den Kunden noch mehr Angebote rund um das Thema Gesundheit an.
Hierzu haben wir die Services moderner Dienstleister ausgesucht und stellen als freiwilliges und unverbindliches Angebot den Kunden zur kostenfreien Nutzung Gutscheine zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier (PDF, 3.17 MB).
Mit dem R+V GesundheitsKonzept PROFIL können Arbeitgeber die betriebliche Gesundheitsvorsorge auf ihre firmenindividuellen Bedürfnisse zuschneiden. Dabei hat der Arbeitgeber gleich mehrere Möglichkeiten. Als Einstieg in die betriebliche Gesundheitsvorsorge bieten sich die Budgettarife an. Mit ihnen stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein festgelegtes Budget zur Verfügung, das die Versicherten flexibel für verschiedene Gesundheitsleistungen (Brille, Zahnreinigung etc.) verwenden können. Als erster vereinbarter Tarif können die Budgettarife durch ausgewählte Bausteintarife ergänzt werden.
Beim Budgettarif wählt der Arbeitgeber, bis zu welchem Gesamtbetrag im Kalenderjahr die Beschäftigten die verschiedenen Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Versicherten entscheiden selbst, für welche Leistungen sie diese einsetzen möchten. Dabei haben sie die Wahl aus Leistungen wie z. B. einer Brille oder einer professionellen Zahnreinigung.
Mit den Bausteintarifen können Arbeitgeber aus neun Tariflinien auswählen. So können sie die individuelle Gesundheitsversorgung für ihre Belegschaft individuell zusammenstellen und Schwerpunkte in der Versorgung setzen.
Bei dieser Möglichkeit ergänzt der Arbeitgeber flexibel den gewünschten Budgettarif mit ausgewählten Bausteintarifen.
Die Auswahl des Gruppenvertragskonzepts erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter:
Stufe I (fakultativer GVV) | Stufe III (obligatorischer GVV) | ||
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Tarife |
Bausteintarife 2 (ausgenommen Tarife Z300VF, Z600VF, Z900VF) |
Budgettarife 3 | Bausteintarife2 |
Mindestanzahl versicherter Mitarbeiter (MA) im Unternehmen / je Gruppe 4 |
5 MA | 5 MA bei obligatorischer Absicherung 5 | 10 MA bei obligatorischer Absicherung 5 |
Tarifwahl | Individuell | Einheitlich | Einheitlich |
Beitragszuschlag | Ja, 15% für die individuelle Tarifwahl | Nein | Nein |
Wartezeiten zu Vertragsbeginn | Nein | Nein | Nein |
Verzicht auf die Gesundheitsprüfung | Tarifliche Regelung | Ja | Ja 6 |
Einschluss laufender Versicherungsfälle |
Nein | Ja | Nein |
2 Tarife AGVF, ARVF, B3VF, B2VF, B1VF, C3VF, C2VF, C1VF, HVF, K3VF, K2VF, K1VF, KP3VF, KP2VF, KP1VF, P3VF, P2VF, P1VF, TA6VF, Z300VF, Z600VF, Z900VF, Z3VF, Z2VF, Z1VF und ZVVF.
3 Tarife BD3OVF, BD6OVF und BD9OVF.
4 Bei objektiver Abgrenzung der Gruppen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gruppe die Mindestanzahl versicherter Mitarbeiter erfüllt.
5 D. h. 100 % der Mitarbeiter des definierten Personenkreises werden versichert und der Arbeitgeber zahlt 100 % der Beiträge.
6 Bei den Bausteintarifen verzichten wir ebenfalls auf die Gesundheitsprüfung, wenn 50 % der MA jedoch mind. 20 versichert werden. Es gelten aber auch in diesem Fall dieselben Beitragskonditionen.
Hinweis: Stufe II-GVV sind bei der Versicherung von mind. 10 MA auch weiterhin möglich. Wie bei Stufe I handelt es sich um einen fakultativen GVV, jedoch mit einem einheitlichen Tarifpaket. Dafür wird kein Zuschlag für die individuelle Tarifwahl erhoben.
Bei Abschluss eines GVV der Stufen II und III mit maximal 3 versicherten Tarifen können individuelle bKV-Mitarbeiterkarten mit Arbeitgeberlogo bestellt werden. Diese Karten erinnern die Mitarbeiter immer wieder an die betriebliche Gesundheitsvorsorge ihres Arbeitgebers und wirkt sich besonders positiv auf die Mitarbeiterbindung und -motivation aus.
Diese bKV-Mitarbeiterkarten enthalten neben dem Arbeitgeberlogo auch Kurzbeschreibungen der versicherten Tarife, Kontaktdaten der R+V für Fragen sowie QR-Codes für die Scan-App und Meine R+V.
Wichtig:
Die Kosten für die bKV-Mitarbeiterkarten werden ab 50 versicherten Mitarbeitern durch die Direktion in Wiesbaden übernommen. Sofern für kleinere Kollektive Mitarbeiterkarten gewünscht werden, gehen Sie bitte auf Ihren Maklerbetreuer zu.
Dateiformat: JPG
Auflösung: mind. 300 dpi
Hinweis:
Eine grafische Bearbeitung des Arbeitgeberlogos durch die Direktion ist nicht möglich.
Um die bKV-Mitarbeiterkarten für einen GVV zu bestellen, muss gemeinsam mit dem Anforderungsbogen die Checkliste bKV-Mitarbeiterkarte sowie das Logo (siehe Anforderungen an das Logo) eingeschickt werden.
Die Erstellung der Karten dauert mindestens 10 bis 15 Arbeitstage und wird erst nach Zusendung des unterzeichneten Gruppenversicherungsvertrags beauftragt.
Die bKV-Mitarbeiterkarten werden von der Druckerei direkt an die in der Checkliste genannte Adresse verschickt.
Checkliste bKV-Mitarbeiterkarte
Alle Unternehmen ab fünf Mitarbeitern sowie Familienangehörige der Mitarbeiter.
Unser Produktfinder ermöglicht den direkten Zugriff auf die wichtigsten Links rund um die Produkte der Krankenversicherung.
Im Rahmen der Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) bei der R+V profitieren Unternehmen nicht nur von leistungsstarken Produkten, sondern auch von hochwertigen Zusatzleistungen, die ihre bKV optimal ergänzen.
Mit den neuen Gesundheitsservices verstärken wir die Positionierung als der GesundheitsPartner und bieten den Kunden noch mehr Angebote rund um das Thema Gesundheit an.
Hierzu haben wir die Services moderner Dienstleister ausgesucht und stellen als freiwilliges und unverbindliches Angebot den Kunden zur kostenfreien Nutzung Gutscheine zur Verfügung.
Die Leistungen der neuen Gesundheitsservices
R+V-Family-Coach umfasst verschiedene Serviceangebote ausgewählter Dienstleister zur Familiengründung, der Schwangerschaft und bis in die ersten Jahre als junge Familie
R+V-Best-Specialist bietet den Versicherten medizinische Unterstützung, er hilft den Kunden bei der Suche nach dem passenden Arzt oder der optimalen Behandlungsmethode.
Alle Gesundheitsservices im Überblick
One Pager – Serviceübersicht Voll-Version
One Pager - Serviceübersicht Light-Version
Bei Abschluss einer bKV mit PROFIL-Tarifen und mind. 20 Mitarbeitern bieten wir dem Unternehmen in Kooperation mit der R+V BKK einmalig eine kostenfreie Maßnahme der BGF an. Eine Mitgliedschaft der Mitarbeiter in der R+V BKK ist nicht erforderlich.
Gewählt werden kann aus den Bausteinen "Fit & Aktiv" (Präventionskurs), "Digital" (Digitaler Gesundheitscoach), "Wissenswert" (Gesundheitsvortrag bzw. Workshop) sowie "Sicher & Vorbeugend" (Fahrsicherheitstraining).
Die Organisation und Durchführung der gewählten BGF-Maßnahme übernimmt die R+V BKK. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den folgenden Unterlagen:
Präsentation
FAQ
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Rainer Goldelius von der R+V BKK gerne zur Verfügung (Telefon: 0611 999 09 644; E-Mail: Rainer.Goldelius@ruv-bkk.de).
Als Spezialist für psychische Gesundheit in Unternehmen bietet HPC verschiedene psychologisch-psychotherapeutische Leistungen zur Stärkung, Bewahrung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit von Mitarbeitern.
Ansprechpartnerin für alle Angebote von HPC ist Frau Karin Clemens (Telefon: 0221 379993-11; E-Mail: Clemens@humanprotect.de).
Lebenslagenhotline
Für unsere bKV-Kunden mit PROFIL-Tarifen bietet HPC eine externe psychologische Mitarbeiterberatung (Lebenslagenhotline) zu attraktiven Konditionen an.
Die Hotline ist mit erfahrenen Psychotherapeuten besetzt und kann von Mitarbeitern genutzt werden, die bereits akuten Problemen und Krisen im Privat- und Berufsleben gegenüberstehen.
So wird verhindert, dass sich diese Probleme ausweiten, verhärten oder gar Rückfälle riskiert werden, die sich negativ auf die Arbeitskraft des Mitarbeiters auswirken. Das alles selbstverständlich unbürokratisch, professionell und anonym.
Gegenüber den Kosten von 12 EUR jährlich je Mitarbeiter (ab 01.07.2023: 13 EUR) erhalten unsere bKV-Kunden einen Nachlass von 25 % und zahlen nur 9,00 EUR jährlich pro Mitarbeiter (ab 01.07.2023: 10 EUR).
Die Mindestjahrespauschale beträgt 600 EUR (ab 01.07.2023: 660 EUR) anstelle von 675 EUR (ab 01.07.2023: 730 EUR) für Normalkunden.
Darüber hinaus kann HPC Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung unterstützen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung Lebenslagenhotline sowie der Leistungsbeschreibung Lebenslagebeschreibung, gültig ab 1.7.2023.
Burnout Care
BurnoutCare ist ein zweistufiges Beratungsprogramm, dass sich an Mitarbeitende wendet, die erste Warnsignale für chronischen Stress erleben oder die nach einer stressbedingten Krankheitsphase wieder in das Unternehmen zurückkehren und sicherstellen möchten, dass sie nicht in alte Muster zurückfallen.
R+V bKV-Kunden erhalten das Analysemodul für 400 EUR (statt 450 EUR) und das Interventionsmodul für 1.550 EUR (statt 1.750 EUR) - jeweils inklusive der Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Übungs- und Informationsunterlagen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung BurnoutCare.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Seit 2013 sind Unternehmen bereits verpflichtet, bei der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung bei der Arbeit zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Anforderungen und Bedingungen der Arbeit zu beurteilen und diese so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten minimiert werden.
Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützt HPC bei der Festlegung der Tätigkeiten & Bereiche, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll und hilft bei der Festlegung, wie die Ermittlung der Gefährdungen und Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die psychischen Belastungen erfolgen soll. So werden Arbeitgeber befähigt, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eigenständig im Unternehmen umzusetzen.
Auf Wunsch kann im Rahmen von Folgeworkshops bei der Erhebung, Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse unterstützt werden sowie bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen (falls erforderlich).
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung Gefährdungsbeurteilung.
Die kostenfreie Kunden-Hotline 0800 533-1122 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Dokument | Bestellnummer |
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PROFIL – Produkt-Highlights | Download |
PROFIL Kundeninformation Bausteintarife | Download |
PROFIL Kundeninformation Budgettarife | Download |
Quickstart Firmenportal | Download |
Dokument | Bestellnummer |
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PROFIL – Verkaufs-Highlights | Download |
Beraterinformation bKV | Download |
PROFIL Verkaufsinformation Bausteintarife | Download |
PROFIL Verkaufsinformation Budgettarife | Download |
Beitragstabelle Stufe I | Download |
Beitragstabelle Stufe II und III | Download |
Beitragstabelle Stufe III für Familienangehörige | Download |
Beraterinfo Firmenportal Vorsorge bKV | Download |
Infoblatt Firmenportal bKV | Download |
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ZahnVorsorge PROFIL | Download |
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