Zum Anfang

MietkautionsBürgschaft

Mietkaution zahlen? Lieber in ein neues Sofa investieren!

Die MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution (bar oder Kautionssparbuch) für eine privat genutzte Wohnung. Der Vermieter erhält zu Mietbeginn eine Bürgschaft. Entstehen zu Mietende keine Ansprüche, bekommt der Mieter die Bürgschaft zusammen mit einer Freigabeerklärung des Vermieters zurück. Auch eine bereits geleistete Mietkaution in bar kann mit Zustimmung des Vermieters gegen eine Bürgschaft ausgetauscht werden.

Produkt-Highlights

  • Keine Doppelbelastung für Mieter durch alte und neue Mietkaution
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
  • Mehrere Bürgschaften können in einem Vertrag geführt werden
  • MietkautionsBürgschaften ab 4,17 EUR Beitrag pro Monat
  • Keine Gebühren für Abschluss und Kontoführung, keine Versicherungssteuer

Verkaufsunterstützung

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Für Sie Bestellnummer
Produkthighlights Download
Verkaufsinformation Download
Für Ihre Kunden Bestellnummer
Kundeninformation Download

Aktuelle Bedingungen

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

IPID

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Anträge

Die MietkautionsBürgschaft kann über das Internet abgeschlossen werden. Dazu muss man sich einmalig auf der Seite kreditconnect.de registrieren. Danach werden die persönlichen Zugangsdaten per E-Mail zugesendet. Weitere Informationen und Hilfe zum Umgang mit Kreditconnect befinden sich direkt im Portal.

Erklärvideo

Schaden-Beispiele

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Online-Schadenmeldung

Schaden-Abwicklung

Nach Auszug des Mieters stellt der Vermieter durch den Mieter verursachte Schäden an der Wohnung fest. Er meldet diese direkt bei der Versicherung (Schadenmeldung). Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (max. 3 Monatsnettomieten). Danach muss der Mieter der Versicherung den Betrag erstatten. Er kann diesen jedoch bei unberechtigten Ansprüchen vom Vermieter zurückfordern.

Haben Sie Fragen?