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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Absicherung von Bau- und Montagevorhaben

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Sicherheit für den Fall unerwartet eintretender Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Versichert sind Schäden bei Neu- und Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Einreißarbeiten, Grabungsarbeiten sowie Montagevorhaben.

Produkt-Highlights

  • Klärung von Haftpflichtfragen/Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitversichert: Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück, Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle/Zufahrt, Überwachungspflicht für die Baustelle, Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker
  • Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Umweltschadenbasisversicherung und Umwelthaftpflichtbasisversicherung inklusive

Verkaufsunterstützung

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R+V

Dokument Bestellnummer
Leistungsübersicht Bauherrenhaftpflicht 017007001814000
Vermittlerinfo BauschutzPolice Download

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Aktuelle Bedingungen

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Schaden-Beispiele

Die kostenfreien Schaden-Hotlines 0800 533-1111 (R+V) bzw. 0800 533-1152 (Condor) sind für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Personenschaden

Ein Hausbesitzer beauftragt einen Bauunternehmer mit Ausschachtungsarbeiten an der Fassade. Dafür heben Mitarbeiter des Bauunternehmers eine Grube aus, sichern diese jedoch nicht fachmännisch ab. Ein Besucher des Hausbesitzers stürzt in die Grube und verletzt sich dabei schwer. Er verklagt den Hausbesitzer als Bauherrn auf Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflichten. Die Bauherrenversicherung leistet.

Sachschaden

Ein auf dem Nachbargrundstück einer Baustelle stehender Baum wird durch einen eingedrückten Zaun schwer beschädigt und stirbt ab. Der Nachbar fordert vom Bauherren Schadenersatz. Nach Prüfung stellt sich heraus, dass nicht die Mitarbeiter des Bauherrn, sondern der Lieferwagen eines benachbarten Einzelhändlers für den Schaden verantwortlich war. Die Schadenersatzklage gegen den Bauherrn konnte abgewehrt werden.

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