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FAQ KRAVAG-Logistic-Vertrag

Willkommen im FAQ zum KRAVAG-Logistic-Vertrag.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, oder auffallen, dass eine wichtige Frage nicht gestellt und nicht beantwortet ist, geben Sie uns gerne einen Hinweis. Wir werden Ihre Fragen einarbeiten.

KRAVAG-Logistic-Vertrag

Bündelnachlass des KLV
Für die Bausteine (VHV, BHV und Sach) des KRAVAG-Logistic-Vertrags (KLV) wird automatisch ein Bündelnachlass berücksichtigt. Dieser kann je nach Anzahl der vereinbarten Bausteine bis zu 10% (Verkehrshaftungs-, Betriebshaftpflicht- und Sachversicherung) betragen.
Sach-Inhalt und/oder Sach-Gebäude zählen als Baustein Sachversicherung.

Laufzeitnachlass
Der Laufzeitnachlass ermittelt sich über die vereinbarte Laufzeit und wird automatisch berücksichtigt.

Beide Nachlässe werden in R+V CONNECT nicht separat ausgewiesen.

Bündelnachlass der KLP
Der Bündelnachlass zur Police wird anhand der Anzahl der vereinbarten Verträge ermittelt und wird auf der Maske KRAVAG-Logistic-Police Beiträge ausgewiesen.

Verzicht auf Ratenzahlungszuschlag
Ab einer vorgegebenen Beitragsgrenze zur Police kann bei unterjähriger Zahlweise auf den Ratenzuschlag verzichtet werden.

Der Bündelnachlass richtet sich nach den, in der Policen versicherten Verträgen.

Anzahl der Verträge 1 2-3 4-5 6-7 8-9 ab 10
Nachlass 0% 2,50% 5,00% 7,50% 10,00% 12,50%

 

Der Bündelnachlass der Police wirkt sich zusätzlich auf den Beitrag des KRAVAG-Logistic-Vertrag aus.

 

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner und hat alle Rechte und Pflichten des Vertrags.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die im Versicherungsschein genannten mitversicherten Unternehmen. Dieser erstreckt sich im selben Umfang auch auf die genannten rechtlich selbstständigen inländischen Unternehmen.

Mitversicherten Unternehmen sind über R+V CONNECT (Innendienst-Mitteilung) zu beantragen.

Im Antragsprozess werden Sie – zumeist – über Risikofragen aufgefordert, einen Fragebogen oder ein Formular einzureichen. Die Druckstücke finden Sie in R+V CONNECT im Bereich Druck unter „Optionale Druckstücke“.

Hierbei handelt es sich um ergänzende Unterlagen zum Antrag aus R+V CONNECT. Bitte füllen Sie diese, wenn erforderlich, mit dem Kunden aus und reichen Sie uns diese per Mail ein.

Bitte beachten Sie

Geben Sie den Betreff zur Mail wie folgt an:

„ergänzende Antragsunterlagen zur VSNR: 84123456789"

Die VSNR zum Antrag finden Sie zeitnah beim Kunden über „Vorgänge“ in R+V CONNECT

In der Ordnerstruktur R+V CONNECT erhalten Sie unter „Abschluss“ Vorgangshinweise. Diese helfen beim weiteren Antragsprozess und erleichtern die Antragsabarbeitung. Beispielsweise erfolgt ein Hinweis auf einzureichende Unterlagen bzw. Informationen, die in der Innendienst-Mittelung zu hinterlegen sind.

Beispiel 1

Beispiel 2

 

Mit dem Mehrwertschutz können Leistungen ergänzt werden, die in einem noch bestehenden Vertrag bei einem anderen Versicherer nicht enthalten sind. Dabei profitiert der Kunde unmittelbar von den Deckungserweiterungen/Zusatzleistungen des KRAVAG-Logistic-Vertrags.

Die Laufzeit des in Anrechnung genommenen Vertrags darf noch maximal ein Jahr betragen. Der Deckungszeitraum für den Mehrwertschutz beträgt demnach maximal 1 Jahr.

Mit dem R+V CONNECT-Antrag werden alle Verträge, Risken und Gefahren erfasst, die mit Auslaufen der Vorverträge gewünscht werden.

Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Versicherungswert (Sachbaustein) entsprechen. Unabhängig davon, welche Gefahren und Summen anderweitig bereits versichert sind, wird der in R+V CONNECT ermittelte Beitrag um den entsprechenden Prozentsatz reduziert.
Es ist der Beitrag, der für den mit Ablauf des Vor-/Parallelvertrags gewünschten Versicherungsschutz zu erheben wäre, zu berücksichtigen.
Die Vorverträge sind in R+V CONNECT zu erfassen.
Die Mehrwertschutz-Deckung ist zum jeweiligen Vertrag/Baustein/Risiko zu beantragen und über die Innendienst-Mitteilung aufzugeben.

Der Mehrwertschutz kann für alle Verträge der KRAVAG-Logistic-Police abgeschlossen werden.

Ausnahmen (nicht für)
› Fahrbare Maschinen-Versicherung
› CyberRisk-Versicherung

Es muss sich um eine Vorversicherung handeln, die eine Firma absichert. Somit darf es kein Vorvertrag für z. B. eine Privatperson (Privathaftpflicht, Privat-Rechtsschutz, etc.) sein.

 

Baustein Verkehrshaftungsversicherung

In R+V CONNECT können Spediteuren über vier Hauptrisiken versichert werden:

  • Fixkostenspedition ohne eigenen Fuhrpark
  • Fixkostenspedition mit eigenem Fuhrpark
  • Fixkostenspedition mit eigenem Fuhrpark (nach Fahrzeugtarifierung und Selbsteintritt max. 30 %)
  • Möbelspedition (Umzugstransporte u. Möbellagerung auch im Nebenbetrieb)

Die Auswahl eines der vier Risiken bestimmt die weiteren „Mögliche Risiken“, die in R+V CONNECT angeboten werden.

Anmerkung

Im Speditionsgewerbe wird der Begriff Selbsteintritt verwendet, wenn der Spediteur zusätzlich zum Frachtführer wird und somit als Spediteur die Rechte und Pflichten eines Frachtführers hat.

Für Spediteure mit einem kleineren Umsatzanteil im Selbsteintritt von maximal 30 % kann eine fahrzeugbezogene Tarifierung gewählt werden.

  • Fixkostenspedition mit eigenem Fuhrpark
    (nach Fahrzeugtarifierung und Selbsteintritt max. 30 %).

Wichtig

Erfolgt die Tarifierung über dieses Risiko, ist zwingend ein „Mögliche Risiken“ für Frachtführer erforderlich:

  • Regional- und Wirtschaftsverkehr
  • Deutschlandverkehr
  • Europaverkehr

 

Die Risikofrage lautet:
Werden Haftungsgrundlagen/Geschäftsbedingungen vereinbart, die von der gesetzlichen Haftung (z.B. HGB/CMR) abweichen?

Bei Spediteuren sollte grundsätzlich diese Risikofrage mit „Ja“ beantwortet werden, da dadurch weitere, präzisierende Risikofragen gestellt. Es wird dann nach den gängigsten Haftungsgrundlagen/Geschäftsbedingungen gefragt (z. Bsp. nach den ADSp).

  • Handelt es sich hierbei um die Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen (ADSp)?
  • Handelt es sich hierbei um Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions-
  • und Logistikunternehmer - (VBGL)?
  • Handelt es sich hierbei um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK)?
  • Handelt es sich hierbei um Sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und oder Individuelle Vereinbarungen?

 

Zu den ausgewählten Risiken und Klauseln ist immer der anteilige Netto-Umsatz (z. Bsp. Frachtumsatz) für die Berechnung zu hinterlegen.

Hinweis:
Die „Verfügte Lagerung“ wird unter anderem nach qm Lagerfläche tarifiert. Somit ist vom Gesamtumsatz der Umsatz aus dieser Lagertätigkeit (bereits über die Lagerfläche berücksichtigt) abzuziehen.

 

Speditionen sind manchmal nur für die Organisation zuständig und übergeben den physischen Transport einem Transportunternehmen.

Frachtführer sind Unternehmen, welche Gütertransporte ausführen.

Übernimmt ein Spediteur auch den physischen Transport, so spricht man von Selbsteintritt. Im Speditionsgewerbe wird der Begriff Selbsteintritt verwendet, wenn der Spediteur zusätzlich zum Frachtführer wird und somit als Spediteur die Rechte und Pflichten eines Frachtführers hat.

Die Umsatzsumme Selbsteintritt betrifft den Anteil des Umsatzes, den der Spediteur als Frachtführer mit eigenen Fahrzeugen erzielt.

 

 Frachtführer

  • Beauftragung fremder Frachtführer

Werden fremde Frachtführer beauftragt, ist das genannte Risiko zu vereinbaren und der darauf entfallende anteilige Umsatz aufzugeben.

Bis zu einem Umsatzanteil von 50.000 EUR wird kein Beitrag erhoben. Darüber hinaus erfolgt eine Beitragsberechnung.

Wird das Risiko vereinbart, erfolgt bis zu einem Umsatzanteil von 50.000 EUR keine Beitragsberechnung, darüber hinaus wird Beitrag erhoben.

Spediteure

  • Lebende Tiere (nur Nutz- und Schlachttiere)
  • Temperaturgeführte Güter
  • Transporte (nach HGB) von Bau- und Arbeitsmaschinen, landwirtschaftlichen Geräten, genehmigungspflichtige Schwergut-/Großraumtransporte, Boote

Werden genannte Transporte durchgeführt, ist die entsprechende Klausel bzw. das entsprechende Risiko zu vereinbaren.

Risiko KEP-Dienste – gewichtsunabhängige Haftung

 

Im Bereich „zusätzliche Klauseln“ können Klauseln zum Risiko vereinbart werden.

  • Wegfall des Selbstbehalts im Selbsteintritt
  • Genehmigungspflichtige Schwergut- und Großraumtransporte (nach AGB BSK)

Werden Transporte von „Genehmigungspflichtige Schwergut- und Großraumtransporte (nach BSK)“ versichert oder wird der „Wegfall des Selbstbehalts im Selbsteintritt“ gewünscht, ist die Eingabe des anteiligen Umsatzes notwendig. Wird kein anteiliger Umsatz für diese Klauseln hinterlegt, erfolgt die Beitragsberechnung auf Basis des Gesamtumsatzes des Risikos Fixkostenspedition.

 

Der Beitrag wird aus dem Speditionsumsatz (ohne Umsatzanteil verfügte Lagerung) berechnet.
Am Risiko erfolgt zusätzlich die Einstufung über die Angabe des prozentualen Umsatzanteils für das Umschlagslager (bis 20 %, bis 50% oder bis 100 %).

Die Tarifierung erfolgt anhand eines Zuschlags. Daher ist nur ein Risiko Umschlagslager auszuwählen.

Gibt es mehrere Umschlagslager, sind die Adressen in der Innendienst-Mitteilung zu erfassen. Hierzu bekommen Sie auch einen Hinweis über eine Risikofrage.

 

Hier finden Sie eine Darstellung der Gütergruppen. Die Darstellung variiert.

Für unseren Versicherungsnehmer haben wir diese Darstellung:
Übersicht Gütergruppen

Für unsere Vertriebswege haben wir diese Darstellung:
Übersicht Gütergruppen

 

Speditionsübliche und speditionsunübliche logistische Dienstleistungen sind Leistungen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern im Zusammenhang stehen.

Speditionsübliche
sind beispielsweise: das Kommissionieren, Etikettieren, Verpacken und Verwiegen von Gütern.

Speditionsunübliche
sind beispielsweise: Veränderungen oder Bearbeitung von Gütern.

Speditionsunübliche Dienstleistungen sind im Deckungskonzept bis zu einer Entschädigungsgrenze von 25.000 EUR enthalten. Wird eine Absicherung darüber hinaus gewünscht, handelt es sich um eine Individualanfrage (nicht über R+V CONNECT darstellbar).

Als Regionalverkehr werden Verkehrsleistungen bezeichnet, die im Güterverkehr über mittlere Entfernungen erbracht werden.

Der Geltungsbereich zum Risiko Regionalverkehr ist definiert mit: Bis 200 km Umkreis innerhalb Deutschlands (ggf. auch grenzüberschreitend) ab Einsatzort. Unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

 

 

Baustein Betriebs-, Produkt-, Umwelthaftpflichtversicherung

Bitte geben Sie über die Innendienst-Vorlage weitergehende Informationen zur Lagerhaltung mit:

Für Fuhrbetriebe und Frachtführer bis 5 Zugfahrzeuge ist ein Sondertarif hinterlegt. Dieser Tarif wird in R+V CONNECT angewandt, wenn zum Baustein BHV unter Weitere Angaben „bis 5 Fahrzeuge“ gewählt wird.

Der Sondertarif enthält nicht die Möglichkeit, die Risken

  • Aufstellen von Möbeln einschließlich (De-) Installationsarbeiten
  • Aufstellen von Möbeln

abzusichern.

Werden diese Risiken gewünscht, ist zum Baustein BHV unter Weitere Angaben „ab 6 Fahrzeuge“ auszuwählen. Die Tarifierung erfolgt dann nach Lohnsumme und die benötigten Risiken werden angeboten.

 

Sonstige Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten, die unser Versicherungsnehmer ergänzend zu seiner primären Tätigkeit in der Logistikbranche ausübt. Für diese Tätigkeit kann ggf. nach Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen im Innendienst im Baustein BHV Versicherungsschutz geboten werden.

Über das Risiko „Sonstige Nebenbetriebe (z.B. Container-Reparatur/- reinigung, Handelsbetrieb, baugewerbliche Tätigkeiten) bis maximal 49 % des Gesamtumsatzes“ erfolgt die Beantragung.

In R+V CONNECT erhalten Sie den Hinweis:
Bitte konkrete Nebenbetriebstätigkeiten in der Innendienst-Mitteilung genauer beschreiben. Risikobeitrag wird individuell nach Risikoinformationen durch ID ermittelt.

Nebenbetriebe sind nicht zu verwechseln mit „mitversicherte Unternehmen“.

Der Beitrag für dieses Risiko ist in der Kalkulation von R+V CONNECT nicht automatisch enthalten.
Das Risiko ist im Vorfeld mit den Kolleginnen und Kollegen im Innendienst abzustimmen. Für den Kunden kann dieser im Antrag unter der Besonderen Vereinbarung hinterlegt werden.

 

Zusatzbaustein 1 wird immer beitragsfrei zur Verfügung gestellt. Risikofragen werden hier keine gestellt.

Zur Zusatzbaustein 1+2 der Umweltschadenbasisversicherung werden Risikofragen gestellt. Diese beziehen sich auf alle Grundstücke des Versicherungsnehmers, da der Zusatzbaustein 1+2 nur einmal berechnet wird.

 

Die Erhöhung der Versicherungssumme für Mietsachschäden an Immobilien/Räumen durch Feuer/Explosion, Leitungs- und Abwasser ist eine Zuschlagsposition auf das Hauptrisiko.

Die Anzahl der Grundstücke ist nicht relevant.

 

 

Baustein Allgefahrenversicherung für Betriebsgebäude und Geschäftsinhalt

Zur Gefahr Leitungswasser können Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück bis zu einer Entschädigungsgrenze von 25.000 EUR mitversichert werden.

Der Beitrag für dieses Risiko ist in der Kalkulation von R+V CONNECT nicht automatisch enthalten.
Das Risiko ist im Vorfeld mit den Kolleginnen und Kollegen im Innendienst abzustimmen. Für den Kunden kann dieser im Antrag unter der Besonderen Vereinbarung hinterlegt werden.

 

Freizügigkeit gilt bedingungsgemäß versichert. Hierzu ist keine Besondere Vereinbarung erforderlich.  Die versicherten Sachen können frei auf die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsorte verteilt werden (Freizügigkeit).

Hierbei ist zu beachten, dass die einzelnen Versicherungsorte vollständig im Antragsprozess R+V CONNECT erfasst werden.

 

Das hinterlegte ZÜRS-Ermittlungsprogramm in R+V CONNECT kann unter bestimmten Konstellationen die ZÜRS-Zone (zwischen 1 - 4) nicht ermitteln.

  • werden Hausnummern z.B. 3-5, 3A, 3/5, etc. eingegeben steuert R+V CONNECT eine 9 für manuelle Eingabe vor

Wie können Sie sich helfen?
Geben Sie zum Versicherungsort nur eine Hausnummer ein und ermitteln Sie so die gültige ZÜRS-Zone.

Zum Beispiel geben Sie die Hausnummer 3 und dann 5 ein. R+V CONNECT ermittelt jeweils eine ZÜRS-Zone. Diese geben Sie nach Eingabe der tatsächlichen Hausnummer (z.B. 3-5 oder 3A oder 3/5) in dem Feld „Korrigierte ZÜRS-Zone“ ein. Es ist die höchste ermittelte ZÜRS-Zone zu verwenden.

Für SGK ist analog zu verfahren.

Das Feld „Korrigierte Bachzone“ ist mit „Nein“ zu befüllen.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kolleginnen und Kollegen in MultiLine (KP) zu kontaktieren.
Bitte halten Sie folgende Informationen für Rückfragen bereit:

  • Versicherungsnummer oder Kundennummer
  • Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ort inkl. Lageplan aus GoogleMaps oder
  • Flurnummer und Flurstück inklusive Lageplan aus GoogleMaps oder
  • GoogleMaps Lageplan mit einer Einzeichnung des Standorts und Angabe einer PLZ mit dem Ort in nächster Nähe

Durch die Kolleginnen und Kollegen im Innendienst wird mit Ihnen zusammen die ZÜRS-Zone ermittelt. Das Ergebnis verwenden Sie in     R+V CONNECT und die Kolleginnen und Kollegen legen es zur Vertragsakte ab. Vermerken Sie bitte R+V CONNECT in der Innendienst-Mitteilung, dass die Abstimmung erfolgte und das Ergebnis in der Vertragsakte oder zur Kundennummer zu finden ist.

 

Informationen zur Absicherung von Wärmepumpenanlagen und Ladestationen im KRAVAG-Logistic-Vertrag finden Sie hier.