Finanzieller Schutz bei Tierseuchen und übertragbaren Tierkrankheiten
+++! NEU !+++
Modifizierung der Unterversicherungsklausel (UVV) zum 01.01.2024
Die Ertragsschadenversicherung schützt bei finanziellen Schäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Tierkrankheiten, Unfälle im Tierbestand und Diebstahl.
Optimal für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung, insbesondere für investierende und wachstumsorientierte Betriebe.
Die Präsentationen zur Ertragsschadenversicherung sind nicht aktuell, werden aber demnächst überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie vorab zusammengefasst:
Aufgrund der aktuellen Blauzungenkrankheit möchten wir unsere Kundinnen und Kunden sensibilisieren und auf die Möglichkeit des Einsatzes von Repellentien als vorbeugenden Tierschutz und somit zur Schadenprävention hinzuweisen.
Derzeit steht noch kein zugelassener BTV 3-Impfstoff zur Verfügung. Zur Motivation der Kundinnen und Kunden, bei Zulassung eines Impfstoffes ihren Rinderbestand impfen zu lassen, bietet R+V bei einem durch BTV 3 verursachten Ertragsschaden eine SB-Reduzierung um 50 % an.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das Anschreiben als Aufhänger zur Kundenansprache, um Bestandsdaten und Versicherungsschutz durchzusprechen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Musterkundenanschreiben Ertragsschadenversicherung EVT - Blauzungenkrankheit
Aufhebung des Zeichnungsstopps für die Länder Luxemburg, Belgien und Niederlande.
Ab sofort ist das wieder möglich
Erste ASP-Fälle in Hessen und den angrenzenden Bundesländern – der nicht unerwartete Sprung ist eingetreten, die Ausbreitung geht weiter.
Ab sofort (gültig ab 1.8.2024) Modifizierung des regionalen Zeichnungsstopps für die EVT Schwein, ASP-Ernte und EVT-Biogas (siehe unten, benannte PLZ-Gebiete).
Es besteht Anfragepflicht im KC Agrar Hannover:
Bei positivem Prüfergebnis kann das ASP-Risiko infolge eines ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand (= direkte Betroffenheit oder Lage in Schutz- bzw. Überwachungszone) abgesichert werden. Nicht versichert ist die unmittelbare Betroffenheit, die durch Restriktionsmaßnahmen infolge eines ASP-Ausbruchs im Wildschweinebestand entsteht (Lage im Kerngebiet, der Infizierten Zone und der Pufferzone). Der Ausschluss erfolgt über die Dokumentation in einer Klausel.
Folgende Bundesländer und PLZ-Gebiete sind weiterhin bzw. neu vom Akquise-Stopp betroffen:
Ein regional begrenzter Akquise-Stopp sowie die Anfragepflicht gelten neben der EVT Schwein auch für die Tierseuchenversicherung Biogas (Biogas EVT) und die Ernteversicherung Afrikanische Schweinepest (ASP-Ernte).
28.04.2022
EVT-Geflügel
Ab sofort versichern wir wieder das Risiko Aviäre Influenza (AI) in Deutschland.
Hinweis Ausland:
Der Zeichnungs-Stopp bleibt vorerst noch für das Risiko Aviäre Influenza (AI) im Ausland bestehen.
Der ungünstige Schadenverlauf in der Ertragsschadenversicherung (EVT) Geflügel durch Krankheiten, Unfälle und durch die HPAI (High Pathogen Avian Influenza) erfordert eine Prämienanpassung.
Deshalb wird ab sofort ein neuer Tarif eingeführt, der sowohl für Bestandsverträge als auch für das Neu-, Änderungs- und Ersatzgeschäft gilt.
01.12.2021
Zeichnungsstopp EVT Schwein in Mecklenburg-Vorpommern wird erweitert
In Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt auch ein ASP-Befund im Wildschweinebestand, im Landkreis Ludwigslust-Parchim, festgestellt worden (AHO-Meldung vom 25.11.2021). Dafür wurde ein eigenes Restriktionsgebiet ausgewiesen.
Wir erweitern daher den bestehenden Zeichnungsstopp für EVT-Schwein um folgende PLZ:
16928, 16945, 16949, 19288, 19300, 19306, 19348, 19357, 19370, 19372, 19374, 19376, 19386, 19395
Dieser Akquise-Stopp betrifft auch die Tierseuchenversicherung Biogas (Biogas EVT).
06.11.2020
Akquise-Stopps EVT Schwein und Zeichnungseinschränkung bei EVT-Geflügel
In Sachsen, im Landkreis Görlitz in der Nähe der polnischen Grenze, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) Ende Oktober bei einem Wildschwein festgestellt worden.
Wir erweitern daher den bestehenden Zeichnungsstopp für EVT-Schwein um die PLZ-Gebiete: 026xx, 027xx, 028xx, 029xx. Somit gilt der Zeichnungsstopp jetzt für folgende PLZ-Gebiete: 019xx, 026xx, 027xx, 028xx, 029xx, 030xx, 031xx, 032xx, 152xx, 153xx, 155xx, 157xx, 158xx, 159xx
Dieser Akquise-Stopp betrifft auch die Tierseuchenversicherung-Biogas (EVT-Biogas).
Versichert werden landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung (Rinder, Schweine, Geflügel). Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr mit automatischer Verlängerung.
Sie stellt die Grundabsicherung dar und tritt ein bei Ertragsschäden durch:
Zusätzlich zur Basisdeckung sind Ertragsschäden durch folgende Gefahren abgesichert:
Basis- und Premiumdeckung können flexibel an die individuellen Gegebenheiten des Einzelbetriebes angepasst werden. Für die Ergänzung des Versicherungsschutzes stehen Ihnen Zusatzbausteine zur Verfügung:
Unsere Schadenregulierer ermitteln die Schadenhöhe anhand der konkreten betrieblichen Daten nach folgendem Verfahren:
Grundlage für den Soll-Deckungsbeitrag sind die biologischen Leistungen und Aufwendungen der letzten 3 Jahre vor Schadeneintritt – bewertet mit den Marktpreisen im Schadenzeitraum.
Damit ist sichergestellt, dass alle Schadenpositionen korrekt und vor allem vollständig berücksichtigt werden. Diese Sicherheit ist bei pauschalen Entschädigungsmodellen, wie andere Versicherer sie anbieten, nicht gegeben.
landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung, insbesondere für investierende und wachstumsorientierte Betriebe
Speziell für das EU-Ausland haben wir gesonderte EVT-Bedingungen (AVB EVT-EU)
Die EVT steht Ihnen zusammen mit der AgrarPolice in R+V CONNECT zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Maklerbetreuer oder Maklerreferenten.
Die volatile Preisentwicklung der vergangenen beiden Jahre hat zu Verwerfungen bei der Entstehung einer möglichen Unterversicherung geführt, die zum unbeabsichtigten Nachteil bei unseren landwirtschaftlichen Kunden werden kann.
Um dem entgegenzuwirken, haben wir das Verfahren zur Ermittlung der Unterversicherung verändert.
Details zur Änderung der Klausel, die Klausel im Wortlaut und Schadenbeispiele finden Sie unter:
Die EVT finden Sie zusammen mit der AgrarPolice in R+V CONNECT.
Für die Ertragsschadenversicherung haben wir hier zusätzliche, nicht über R+V Connect abrufbare, Risikofragebögen abgelegt:
Dem Vermittler stehen folgende Optionen zur Antragsaufnahme zur Verfügung:
Der Vermittler nimmt über R+V-Connect einen einzigen AGP-Antrag für den gewünschten Versicherungsnehmer auf. Der Policeninhalt bildet den Gesamtbetrieb ab. Sofern weitere beteiligte Firmierungen in der Police vermerkt werden sollen, sind diese unter "Mitversicherte Firmen" anzugeben.
Diese mitversicherten Firmen werden in der Police als solche angedruckt, haben aber keinen Anspruch auf eine eigene Police oder eine eigene Rechnung. Versicherungsnehmer und Rechnungsempfänger sind eine einzige natürliche oder juristische Person gemäß Antrag.
Vorteil: Ein möglicher Bündelnachlass gilt für die gesamte Police einschließlich der aufgeführten mitversicherten Firmen.
Nachteil: Für die mitversicherten Firmen werden keine separaten Versicherungsscheine oder Rechnungen erstellt.
Der Vermittler nimmt über R+V-Connect je Firmierung einen AGP-Antrag auf. Jeder Antrag beinhaltet die Daten zu dem Teilbetrieb der zur Versicherung beantragten Firmierung. Der Antrag wird zur ID-Vorlage zwecks Prüfung der Betriebsteilungsvereinbarung.
Vorteil: Jede Firmierung erhält eine eigene Police und eine eigene Rechnung.
Nachteil: Der Bündelnachlass wird ausschließlich für weitere Produkte innerhalb dieser AGP gewährt. Sind Bündelsparten nur bei einzelnen Firmierungen vorhanden, so gilt der Bündelnachlass lediglich für diese Firmierungen, jedoch nicht für den Gesamtbetrieb.
Sollte es, speziell im Bereich Ferkelproduktion, zu einem Mehrbeitrag durch getrennte Aufnahme der Babyferkelproduktion und -aufzucht kommen, so kann dieser Mehrbeitrag über einen vertragsübergreifenden Sondernachlass ausgeglichen werden. Die Nachlasshöhe muss vom Vermittler separat ermittelt werden. Der Fachbereich stellt hierfür ein Excel-Tool zur Verfügung.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Online-Schadenmeldung: Kunden können alle anzeigepflichtigen Tierseuchen für Rinder, Schweine und Geflügel schnell und unkompliziert melden über www.ruv.de.