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Kautionsversicherung für Reiseanbieter

Sicherheit für Reiseteilnehmer

Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Doch wenn Reiseanbieter Insolvenz anmelden müssen, wird aus dem Traumurlaub schnell ein Albtraum.
Darum ist eine umfängliche Kundengeldabsicherung gesetzlich vorgeschrieben und so wichtig. Reiseveranstalter bzw. Reisebüros sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.

Sie haben die Möglichkeit direkt die KTV für Reiseanbieter für Ihre Kunden zu beantragen.

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Produkt-Highlights

  • Haftungshöhe gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  • Individuelle Konditionen in Abhängigkeit von Umsatz und Bonität
  • Sicherungsscheine zum Download
  • Online-Umsatzabrechnung

So funktioniert die Kautionsversicherung für Reiseanbieter

Wenn Reiseanbieter heute Reisen veranstalten, müssen sie ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz absichern. Das gilt für den klassischen Reiseveranstalter, aber auch für viele Reisebüros.

Die gesetzliche Neuregelung im Jahr 2021 sieht üblicherweise eine Absicherung über einen Reisessicherungsfonds vor.

Für Unternehmen mit weniger als 10 Mio. EUR Umsatz gibt es aber eine OptOut-Möglichkeit. Sie haben auch zukünftig die Möglichkeit, sich über eine Kautionsversicherung abzusichern, die die Ausgabe von Sicherungsscheinen beinhaltet.

Aber egal ob Ihre Kunden dem Reisesicherungsfonds beitreten müssen oder die Option einer Kautionsversicherung wählen: Wir sind der Partner für den Erfolg!

Mit unserer OnlineAntragsstrecke können Sie ein Angebot für den individuellen Absicherungsbedarf Ihres Kunden anfordern – egal ob zur Absicherung des Reisesicherungsfonds oder für eine Kautionsversicherung für Reiseanbieter.

Bei Abschluss einer Kautionsversicherung für Reiseanbieter
übernimmt R+V:

  • Die Erstattung des gezahlten Reisepreises, wenn Reiseleistungen durch Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht erfüllt werden können
  • Die Sicherstellung der Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters

Sicherungsscheine

Als Nachweis für die Insolvenzabsicherung durch die Kautionsversicherung für Reiseanbieter muss jedem Reisenden bereits bei Anzahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein ausgehändigt werden. Dadurch wird der direkte Anspruch gegen einen Kundengeldabsicherer (hier R+V) nachgewiesen.
Der Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer die Rückerstattung seines Reisepreises, falls Sie als Veranstalter infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die vertraglichen Reiseleistungen nicht erbringen können.

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

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Anfragen

Schaden-Hotline:

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Alternative: Schadenservice online

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