Finanzieller Schutz bei Tierseuchen und übertragbaren Tierkrankheiten
Die Ertragsschadenversicherung schützt bei finanziellen Schäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Tierkrankheiten, Unfälle im Tierbestand und Diebstahl.
Optimal für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung, insbesondere für investierende und wachstumsorientierte Betriebe.
EVT Schwein AUSLAND
Aufhebung des Zeichnungsstopps für die Länder Luxemburg, Belgien und Niederlande.
Ab sofort ist das wieder möglich
02.07.2022
Zeichnungs-Stopp EVT Schwein, Biogas-EVT, ASP Ernte ab 02.07.2022
Mit Auftreten des aktuellen ASP Ausbruchs erfolgt eine Aktualisierung des Zeichnungsstopps.
Dies gilt aktuell für folgende PLZ-Gebiete:
28.04.2022
EVT-Geflügel
Ab sofort versichern wir wieder das Risiko Aviäre Influenza (AI) in Deutschland.
Hinweis Ausland:
Der Zeichnungs-Stopp bleibt vorerst noch für das Risiko Aviäre Influenza (AI) im Ausland bestehen.
Der ungünstige Schadenverlauf in der Ertragsschadenversicherung (EVT) Geflügel durch Krankheiten, Unfälle und durch die HPAI (High Pathogen Avian Influenza) erfordert eine Prämienanpassung.
Deshalb wird ab sofort ein neuer Tarif eingeführt, der sowohl für Bestandsverträge als auch für das Neu-, Änderungs- und Ersatzgeschäft gilt.
01.12.2021
Zeichnungsstopp EVT Schwein in Mecklenburg-Vorpommern wird erweitert
In Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt auch ein ASP-Befund im Wildschweinebestand, im Landkreis Ludwigslust-Parchim, festgestellt worden (AHO-Meldung vom 25.11.2021). Dafür wurde ein eigenes Restriktionsgebiet ausgewiesen.
Wir erweitern daher den bestehenden Zeichnungsstopp für EVT-Schwein um folgende PLZ:
16928, 16945, 16949, 19288, 19300, 19306, 19348, 19357, 19370, 19372, 19374, 19376, 19386, 19395
Dieser Akquise-Stopp betrifft auch die Tierseuchenversicherung Biogas (Biogas EVT).
06.11.2020
Akquise-Stopps EVT Schwein und Zeichnungseinschränkung bei EVT-Geflügel
In Sachsen, im Landkreis Görlitz in der Nähe der polnischen Grenze, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) Ende Oktober bei einem Wildschwein festgestellt worden.
Wir erweitern daher den bestehenden Zeichnungsstopp für EVT-Schwein um die PLZ-Gebiete: 026xx, 027xx, 028xx, 029xx. Somit gilt der Zeichnungsstopp jetzt für folgende PLZ-Gebiete: 019xx, 026xx, 027xx, 028xx, 029xx, 030xx, 031xx, 032xx, 152xx, 153xx, 155xx, 157xx, 158xx, 159xx
Dieser Akquise-Stopp betrifft auch die Tierseuchenversicherung-Biogas (EVT-Biogas).
Versichert werden landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung (Rinder, Schweine, Geflügel). Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr mit automatischer Verlängerung.
Sie stellt die Grundabsicherung dar und tritt ein bei Ertragsschäden durch:
Zusätzlich zur Basisdeckung sind Ertragsschäden durch folgende Gefahren abgesichert:
Basis- und Premiumdeckung können flexibel an die individuellen Gegebenheiten des Einzelbetriebes angepasst werden. Für die Ergänzung des Versicherungsschutzes stehen Ihnen Zusatzbausteine zur Verfügung:
Unsere Schadenregulierer ermitteln die Schadenhöhe anhand der konkreten betrieblichen Daten nach folgendem Verfahren:
Grundlage für den Soll-Deckungsbeitrag sind die biologischen Leistungen und Aufwendungen der letzten 3 Jahre vor Schadeneintritt – bewertet mit den Marktpreisen im Schadenzeitraum.
Damit ist sichergestellt, dass alle Schadenpositionen korrekt und vor allem vollständig berücksichtigt werden. Diese Sicherheit ist bei pauschalen Entschädigungsmodellen, wie andere Versicherer sie anbieten, nicht gegeben.
landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe mit Tierhaltung, insbesondere für investierende und wachstumsorientierte Betriebe
Speziell für das EU-Ausland haben wir gesonderte EVT-Bedingungen (AVB EVT-EU)
Die EVT steht Ihnen zusammen mit der AgrarPolice in R+V CONNECT zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Maklerbetreuer oder Maklerreferenten.
Die EVT finden Sie zusammen mit der AgrarPolice in R+V CONNECT.
Für die Ertragsschadenversicherung haben wir hier zusätzliche, nicht über R+V Connect abrufbare, Risikofragebögen abgelegt:
Dem Vermittler stehen folgende Optionen zur Antragsaufnahme zur Verfügung:
Der Vermittler nimmt über R+V-Connect einen einzigen AGP-Antrag für den gewünschten Versicherungsnehmer auf. Der Policeninhalt bildet den Gesamtbetrieb ab. Sofern weitere beteiligte Firmierungen in der Police vermerkt werden sollen, sind diese unter "Mitversicherte Firmen" anzugeben.
Diese mitversicherten Firmen werden in der Police als solche angedruckt, haben aber keinen Anspruch auf eine eigene Police oder eine eigene Rechnung. Versicherungsnehmer und Rechnungsempfänger sind eine einzige natürliche oder juristische Person gemäß Antrag.
Vorteil: Ein möglicher Bündelnachlass gilt für die gesamte Police einschließlich der aufgeführten mitversicherten Firmen.
Nachteil: Für die mitversicherten Firmen werden keine separaten Versicherungsscheine oder Rechnungen erstellt.
Der Vermittler nimmt über R+V-Connect je Firmierung einen AGP-Antrag auf. Jeder Antrag beinhaltet die Daten zu dem Teilbetrieb der zur Versicherung beantragten Firmierung. Der Antrag wird zur ID-Vorlage zwecks Prüfung der Betriebsteilungsvereinbarung.
Vorteil: Jede Firmierung erhält eine eigene Police und eine eigene Rechnung.
Nachteil: Der Bündelnachlass wird ausschließlich für weitere Produkte innerhalb dieser AGP gewährt. Sind Bündelsparten nur bei einzelnen Firmierungen vorhanden, so gilt der Bündelnachlass lediglich für diese Firmierungen, jedoch nicht für den Gesamtbetrieb.
Sollte es, speziell im Bereich Ferkelproduktion, zu einem Mehrbeitrag durch getrennte Aufnahme der Babyferkelproduktion und -aufzucht kommen, so kann dieser Mehrbeitrag über einen vertragsübergreifenden Sondernachlass ausgeglichen werden. Die Nachlasshöhe muss vom Vermittler separat ermittelt werden. Der Fachbereich stellt hierfür ein Excel-Tool zur Verfügung.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Online-Schadenmeldung: Kunden können alle anzeigepflichtigen Tierseuchen für Rinder, Schweine und Geflügel schnell und unkompliziert melden über www.ruv.de.
Die Präsentationen zur Ertragsschadenversicherung sind nicht aktuell, werden aber demnächst überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie vorab zusammengefasst: