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Mopedversicherung

Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen/-plakette

Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller, Krankenfahrstühle sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (letztere bis 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum) dürfen nur mit Versicherungskennzeichen in den Verkehr gebracht werden. Elektrokleinstfahrzeuge und Segways bis 20 km/h benötigen eine Versicherungsplakette. Für diese Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Benutzung eines der genannten Fahrzeuge anderen zufügt werden können.

Versicherungsschutz genießen Versicherungsnehmer sowie der Eigentümer, berechtigter Fahrer und - sofern von der Bauart her erlaubt - der Mitfahrer des Fahrzeuges.

+++! Abschlusstrecke !+++ 
Verträge für Elektrokleinstfahrzeuge und Mopeds können weiterhin online abgeschlossen werden. Die Anwendung erleichtert Ihnen die Erfassung von Anträgen. Die Kunden- und Vertragsdaten können Sie automatisch in die Strecke übernehmen. In der Anleitung erfahren Sie wie es geht. Wir haben Optimierungen durchgeführt, um Performanceprobleme innerhalb der Abschlussstrecke und bei der Logistik wie zum Start des letzten Jahres zu verhindern.

Produkt-Highlights

  • Haftpflichtdeckungssumme 100 Mio. EUR (max. 12 Mio. EUR bei Personenschäden je geschädigter Person)
  • Erweiterbar durch Teilkasko ohne oder mit 150 EUR Selbstbeteiligung
  • 24 Stunden Schaden-Hotline 0800 533-1111

Verkaufsunterstützung

Alle Dokumente finden Sie hier im Produktfinder Kfz.

Leistungsübersicht

Für jedes Verkehrsjahr wird ein neues Versicherungskennzeichen je Fahrzeug benötigt. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Die Mopedschilder und Versicherungsplaketten sind in diesem Jahr blau und können ab Anfang Februar über das Maklerportal bestellt werden.

Versichert sind z.B. neben dem Versicherungsnehmer Eigentümer, berechtigte Fahrer und - abhängig vom Fahrzeugtyp - Mitfahrer (sofern von der Bauart her erlaubt).

Versichert werden können mit Versicherungskennzeichen/Versicherungsplakette

  • S-Pedelecs bis 45 km/h
  • Mofas
  • Mopeds
  • Mokicks
  • Krankenfahrstühle
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 45 Km/H und maximal 50 ccm Hubraum)
  • E-Sooter bis 20 km/h (Versicherungsplakette)
  • Segways bis 20 km/h (Versicherungsplakette)

 

Besondere Leistungen für Elektrofahrzeuge:

  • Neuwertentschädigung für Akkumulatoren bis 24 Monate nach Erwerb als Neugerät
  • zuschlagsfrei mitversicherte Zubehörteile:
    • Ladekabel von Elektrofahrzeugen einschließlich dazugehörige Adapter
    • mobiles Ladegerät einschließlich dazugehörige Adapter bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 1.000 EUR
    • Wandladestation (Wallbox) bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 1.000 EUR (sofern fest mit dem Gebäude verbunden).
    • Neu: Ladekarte für Elektrofahrzeuge bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 100 EUR

Versichert werden können mit Versicherungsplaketten:

  • Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, Segway - bis 20 km/h)

Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung eKFV ist am 17.05.2019 beschlossen worden und sieht eine Versicherungspflicht für E-Scooter mit max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit vor.

E-Scooter dürfen ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nur auf Radwegen bzw. Fahrrad-streifen gefahren werden. Gibt es solche nicht, müssen sie auf der Straße gefahren werden. Eine Nutzung auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten. Es besteht keine Helmpflicht. Die E-Scooter müssen unter anderem Bremsen und eine Beleuchtungsanlage haben.

Wichtig: Für diese Fahrzeuge darf kein Versicherungskennzeichen ausgegeben werden! Sie müssen mit einer sogenannten Versicherungsplakette versehen werden. Die Versicherungsplaketten können ab sofort im Maklerportal bestellt werden.

Verssicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge 2024/2025:

Artikelnummer: 1331300005

Auf der Mopedpolice steht das Wagnis Elektrokleinstfahrzeuge zur Auswahl zur Verfügung.

Hoverboards und sonstige Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen mit elektrischem Antrieb fallen ausdrücklich nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung und dürfen nicht versichert werden.

Was ist bei Elektrofahrzeugen zu beachten, die Kunden bereits gekauft haben?

Es werden auch Kunden den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Elektrokleinstfahr-zeuge nachfragen, die Ihre Fahrzeuge vor Wirksamkeit der Verordnung erworben haben. Hier ist es erforderlich, dass der Halter entweder über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelfallbetriebserlaubnis (EBE) verfügt. Bei Elektrokleinstfahrzeugen, die bereits in den Markt gebracht worden sind, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt die ABE beantragen und dem Halter zur Verfügung stellen. Sofern der Hersteller keine ABE einholt, kann der Halter selbst eine EBE beantragen. Hierfür muss er sich an die Zulassungsstelle wenden und durch ein Gutachten nachweisen, dass die technischen Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. In beiden Fällen erhält das Fahrzeug eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer.

Liegen weder ABE noch EBE vor, kann das Fahrzeug nicht versichert werden, da es grundsätzlich auf öffentlichen Plätzen und Wegen nicht in Betrieb genommen werden darf.

Zielgruppe

Personen mit Fahrzeugen, für die ein Versicherungskennzeichen Pflicht ist

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Die Versicherungskennzeichen/-plaketten für das aktuelle Verkehrsjahr können Sie (nach Login) über Mein Cockpit > Vertriebsmaterialbestellung bestellen.

Verträge für Elektro-Kleinstfahrzeuge und Mopeds können online abgeschlossen werden.

Die Abschlussstrecke ist über das Maklerportal mit Ihren Zugangsdaten nutzbar. Hier geht es zum Kfz-Tarifrechner.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über den Makler-Tarifrechner einen eigenen Zugang zu erstellen. Hier geht es zum Makler-Tarifrechner.

In 2023 haben wir die Strecke für Sie optimiert:

  • Die Liste der Hersteller sowie für Modelle der Elektrokleinstfahrzeuge wurde aktualisiert. Dadurch finden Sie das zu versichernde Fahrzeug schneller und einfacher in der Liste. Hierdurch ergibt sich seltener die Notwendigkeit zur Prüfung einer Einzelbetriebserlaubnis.
  • Die Tarifauswahlmaske wurde verbessert, sodass alle vier Versicherungsformen inkl. Prämie auf einen Blick zu sehen sind.
  • Es können weitere am Verkauf beteiligte Personen ergänzt werden.
  • Ab sofort haben Sie bereits beim Absprung in die Strecke die Möglichkeit, Kundendaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten) zu übernehmen. Ebenfalls ist es möglich die Daten zum Vertrag (Fahrzeugdaten, Versicherungsumfang) zu übernehmen. Dies ist für jeden in dem Portal sichtbaren Vertrag des AG39 (Moped) möglich – unabhängig davon, ob der Vertrag storniert oder aktiv ist. In der Anleitung erfahren Sie wie es geht.


In der Anwendung können Sie zusammen mit Ihrem Kunden alle relevanten Daten erfassen und den Antrag digital abschließen. Den genauen Ablauf und weitere Informationen finden Sie in der Infografik oder dem Erklärfilm:

Ein entsprechendes Beratungsprotokoll wird in der Anwendung automatisch erstellt und sowohl dem Kunden, Ihnen als Vermittler und dem Innendienst zur Verfügung gestellt.

Die innovative Abschlusstrecke ermöglicht es, sowohl die bisherigen Risiken wie beispielsweise Mopeds, Roller und Krankenfahrstühle sowie auch neue Risiken – Segways und E-Scooter zu versichern. Zusätzlich fördert sie den Gedanken der Nachhaltigkeit, da Antrag und der Versicherungsschein als PDF per Mail bereitgestellt werden können. Ein Ausdruck ist natürlich weiterhin möglich. Falls Ihr Kunde möchte, erhält er das Kennzeichen anschließend ganz bequem per Post nach Hause. Über einen Trackinglink kann der Empfänger nachverfolgen, wo sich das Paket befindet. Sie können die neue Abschlussstrecke ab sofort nutzen und müssen keine Versicherungskennzeichen und –plaketten vorrätig haben. Auch vor Ort kann weiterhin ein Kennzeichen ausgegeben werden. Diese können Sie über das Maklerportal bestellen.

Wenn Sie die E-Mail des Kunden haben, können Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein per E-Mail verschicken. Alternativ können Sie die Unterlagen ausdrucken und dem Kunden aushändigen.

Für Großkunden kann die Anwendung den Antragsprozess deutlich vereinfachen und beschleunigen. Falls Sie eine Flotte von mehreren Elektro-Kleinstfahrzeugen in Anbahnung haben, können Sie diese nach Absprache mit Ihren zuständigen Underwriter bzw. Direktionsbevollmächtigen (DBV) versichern.

Alle Agenturen mit Mopedbestand erhalten bis Ende Januar 2024 eine Erstausstattung mit Folgepolicen, Kennzeichen und Plaketten.

Änderungsgeschäft

Das Änderungsgeschäft wird nicht über die Antragsstrecke, sondern über ein pdf-Formular per Mail an ruv@ruv.de gesendet.

  • Fahrzeugwechsel
  • Risikowegfall (Veräußerung, Verschrottung, Diebstahl)
  • Verlust des Kennzeichen oder der Police
  • Änderung des Deckungsumfangs
  • Besitzerwechsel
  • Vertragswiederruf
  • Sonstiges

Eine Bestellung der Versicherungskennzeichen und -plaketten über das Maklerportal ist ab Anfang Februar möglich. Agenturen, die Fragen zur Erstausstattung haben, erreichen nach deren Versand die Service-Hotline 0611 533-74907 montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.

Formulare

Schaden-Hotline:

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.